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Dem am 24. Juni 1983 für die Freie Hansestadt Bremen und am 4. Juli 1983 für Niedersachsen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage dieses Gesetzes veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 8 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.
Der Senat