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Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

Veröffentlichungsdatum:16.03.1992 Inkrafttreten17.03.1992
Fundstelle Brem.GBl. 1992, S. 45
Gliederungsnummer:310-c-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren vom 3. März 1992 (Brem.GBl. 1992, S. 45)"

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juris-Abkürzung: SeeRAGHHZustAbkG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 310-c-1
juris-Abkürzung:SeeRAGHHZustAbkG BR
Ausfertigungsdatum:03.03.1992
Gültig ab:17.03.1992
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1992, 45
Gliederungs-Nr:310-c-1
Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit
des Amtsgerichts Hamburg
für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Vom 3. März 1992
Zum 23.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 6. November 1991 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend als Anlage dieses Gesetzes veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.

Bremen, den 3. März 1992

Der Senat

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