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Gesetz über Seilbahnen für den Personenverkehr im Lande Bremen (Bremisches Seilbahngesetz - BremSeilbG) vom 12. Oktober 2004

Amtliche Abkürzung:BremSeilbG
Ausfertigungsdatum:12.10.2004
Gültig ab:16.10.2004
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2004, 523
Gliederungs-Nr:90-b-1
Gesetz über Seilbahnen für den Personenverkehr im Lande Bremen
(Bremisches Seilbahngesetz - BremSeilbG)1)
Vom 12. Oktober 2004

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 19 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 31.03.2009 (Brem.GBl. S. 129)

2.

§ 19 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

3.

§ 19 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Fußnoten

1)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr (ABl. EG Nr. L 106, S. 21).
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