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Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I vom 18. Juli 2005

juris-Abkürzung:Sek1APrV BR
Ausfertigungsdatum:18.07.2005
Gültig ab:01.08.2005
Gültig bis:31.07.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2005, 375
Gliederungs-Nr:223-n-2
Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse
durch Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I
Vom 18. Juli 2005

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.GBl. 2005 S. 569)

1.

§§ 1, 3, 4 5, 8 und 12 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18.10.2007 (Brem.GBl. S. 483)

2.

§§ 6, 18 und 19 geändert durch Verordnung vom 05.06.2009 (Brem.GBl. S. 210)

3.

§§ 12 und 15 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27.02.2010 (Brem.GBl. S. 243)

4.

§ 19 geändert durch Artikel 1 Abs. 89 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

5.

mehrfach geändert, § 4a eingefügt, §§ 10 und alter 18 aufgehoben durch Verordnung vom 01.04.2011 (Brem.GBl. S. 228)

6.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

6.

§§ 3, 4, 4a, 6 und 12 geändert, § 13 neu gefasst durch Verordnung vom 16.07.2012 (Brem.GBl. S. 365)

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