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  • Verordnung über die Dienstaufsicht in der Sozialgerichtsbarkeit vom 15. August 1972

Verordnung über die Dienstaufsicht in der Sozialgerichtsbarkeit

Veröffentlichungsdatum:28.08.1972 Inkrafttreten01.10.1972
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.1972 bis 14.10.1987Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 16.08.1988 (Brem.GBl. 1988 S. 223)
Fundstelle Brem.GBl. 1972, S. 185
Gliederungsnummer:33-a-2

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juris-Abkürzung: SozGBDAufsV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 33-a-2
juris-Abkürzung:SozGBDAufsV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:33-a-2
Verordnung über die Dienstaufsicht in der Sozialgerichtsbarkeit
Vom 15. August 1972
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.1972 bis 14.10.1987
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 16.08.1988 (Brem.GBl. 1988 S. 223)

Aufgrund der §§ 7 Absatz 1 Satz 4, 9 Absatz 3, 27 Absatz 3, 30 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in der Fassung vom 23. August 1958 (BGBl. I S. 614), zuletzt geändert durch das Gesetz über Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung vom 27. Juli 1969 (BGBl. I S. 946) verordnet der Senat:

§ 1

Der Senator für Rechtspflege und Strafvollzug nimmt die der Landesregierung nach den §§ 7 Absatz 1 Satz 4, 9 Absatz 3, 2 Absatz 37, 30 Absatz 2 SGG zustehenden Befugnisse wahr.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1972 in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 15. August 1972

Der Senat


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