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Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen und zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:22.04.2003 Inkrafttreten23.04.2003
Fundstelle Brem.GBl. 2003, S. 168
Gliederungsnummer:762-a-2a
Zitiervorschlag: "Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen und zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven vom 8. April 2003 (Brem.GBl. 2003, S. 168)"

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juris-Abkürzung: SparkGÄndGÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 762-a-2a
juris-Abkürzung:SparkGÄndGÄndG BR
Ausfertigungsdatum:08.04.2003
Gültig ab:23.04.2003
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2003, 168
Gliederungs-Nr:762-a-2a
Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für
öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen und
zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven
Vom 8. April 2003
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für
öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen und des Gesetzes
zur Ausführung der Zivilprozessordnung, der Insolvenzordnung und des Zwangsversteigerungsgesetzes

[Änderungsanweisungen zum Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen und des Gesetzes zur Ausführung der Zivilprozessordnung, der Insolvenzordnung und des Zwangsversteigerungsgesetzes vom 28. Mai 2002 (Brem.GBl. S. 131).]

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Artikel 2
Änderung des Sparkassengesetzes für öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen

[Änderungsanweisungen zum Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen Sparkassengesetz für öffentlich-rechtliche Sparkassen im Lande Bremen vom 27. September 1994 (Brem.GBl. S. 253, 286 - 762-a-1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2002 (Brem.GBl. S. 131).]

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Artikel 3
Gesetz zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven

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Artikel 4
In-Kraft-Treten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.

(2) Artikel 2 Nr. 7 Buchstabe a und b - nur § 10 Abs. 7 - und Nr. 8 Buchstabe b tritt am 19. Juli 2005 in Kraft.

(3) Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 3 und Nr. 4 - nur § 2 Abs. 5 Satz 2 - tritt am 19. Juli 2005 außer Kraft.

Bremen, den 8. April 2003

Der Senat

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