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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:04.08.2014 Inkrafttreten05.08.2014
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 375
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 375)"

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juris-Abkürzung: SparkZuslStVtruaG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:SparkZuslStVtruaG BR
Ausfertigungsdatum:22.07.2014
Gültig ab:05.08.2014
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 375
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen
und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung
der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven
und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven
Vom 22. Juli 2014
Zum 15.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen
der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen
über die länderübergreifende Zusammenlegung der Sparkasse Bremerhaven
und der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln

[Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Sparkasse Bremerhaven und der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln]

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Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven

[Änderungsanweisungen zum Gesetz zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven vom 8. April 2003 (Brem.GBl. S. 168 - 762-a-3).]

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Artikel 3
In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.*

Bremen, den 22. Juli 2014

Der Senat

Fußnoten

*

[Entsprechend der Bekanntmachung vom 12.08.2014 (Brem.GBl. S. 392) tritt der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 9 am 12.08.2014 in Kraft.]

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