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Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz

Veröffentlichungsdatum:03.12.1998 Inkrafttreten04.12.1998
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.12.1998 bis 31.12.2000Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch § 23 Absatz 4 des Gesetzes vom 21.11.2000 (Brem.GBl. S. 437)
Fundstelle Brem.GBl. 1998, S. 334
Gliederungsnummer:45-c-80

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juris-Abkürzung: SprengGOWiZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-c-80
juris-Abkürzung:SprengGOWiZustV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:45-c-80
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz
Vom 17. November 1998
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.12.1998 bis 31.12.2000
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch § 23 Absatz 4 des Gesetzes vom 21.11.2000 (Brem.GBl. S. 437)

Aufgrund des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1

Sachlich zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 41 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 1986 (BGBl. I S. 577), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1998 (BGBl. I S. 1530) geändert worden ist, und für die Einziehung von Gegenständen nach § 43 des Sprengstoffgesetzes sind

1.

für den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen im Bereich des Bergwesens das Bergamt für die Freie Hansestadt Bremen in Celle, im übrigen die Gewerbeaufsichtsämter,

2.

für das Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe im Hafengebiet im Sinne des Bremischen Hafengesetzes die Hafenbehörden, im übrigen die Gewerbeaufsichtsämter.


§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz vom 8. August 1977 (Brem.GBl. S. 281 - 45-C-80) außer Kraft.

Beschlossen,
Bremen, den 17. November 1998

Der Senat


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