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Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz

Veröffentlichungsdatum:29.07.2003 Inkrafttreten01.11.2003
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.11.2003 bis 31.07.2008Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2003, S. 335
Gliederungsnummer:102-a-2

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juris-Abkürzung: StAngErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 102-a-2
juris-Abkürzung:StAngErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:102-a-2
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
Vom 15. Juli 2003*
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.11.2003 bis 31.07.2008

V aufgeh. durch Artikel 2 § 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (Brem.GBl. S. 229, 231)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 2 der Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vom 15. Juli 2003
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§ 1

Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 1 Satz 2 und § 23 Abs. 1 Satz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden auf den Senator für Inneres und Sport übertragen.

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