Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts vom 26. Mai 1998

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts vom 26. Mai 1998

juris-Abkürzung:StFördAufgÜtrG BR
Ausfertigungsdatum:26.05.1998
Gültig ab:03.06.1998
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1998, 134, 171
Gliederungs-Nr:63-i-1
Gesetz zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts
Vom 26. Mai 1998

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung vom 26. Juni 1998 (Brem.GBl. 171)

1.

§ 5a eingefügt durch Gesetz vom 01.06.1999 (Brem.GBl. S. 138)

2.

§§ 1, 2 und 3 geändert, Anlagen 4 und 5 angefügt durch Gesetz vom 17.10.2000 (Brem.GBl. S. 399)

3.

§§ 2 und 3 geändert, Anlage 6 angefügt durch Gesetz vom 19.09.2006 (Brem.GBl. S. 375)

4.

§§ 2 und 3 geändert, Anlage 6 aufgehoben durch Gesetz vom 08.07.2008 (Brem.GBl. S. 232)

5.

§§ 2, 3 und Anlage 4 geändert, Anlage 5 aufgehoben durch Gesetz vom 05.10.2010 (Brem.GBl. S. 508)

6.

Anlage 4 geändert durch Gesetz vom 01.03.2011 (Brem.GBl. S. 80)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.