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Gesetz zum Abkommen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen

Veröffentlichungsdatum:12.10.1970 Inkrafttreten13.10.1970
Fundstelle Brem.GBl. 1970, S. 123
Gliederungsnummer:312-b-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Abkommen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen vom 29. September 1970 (Brem.GBl. 1970, S. 123)"

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juris-Abkürzung: StSchOLGHAZustAbkG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 312-b-1
juris-Abkürzung:StSchOLGHAZustAbkG BR
Ausfertigungsdatum:29.09.1970
Gültig ab:13.10.1970
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1970, 123
Gliederungs-Nr:312-b-1
Gesetz zum Abkommen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und
der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des
Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen
Vom 29. September 1970
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Bremischen Gesetzblatt bekanntzugeben.

Bremen, den 29. September 1970

Der Senat

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