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Bremisches Strafvollzugsgesetz vom 25. November 2014

juris-Abkürzung:StVollzG BR
Ausfertigungsdatum:25.11.2014
Gültig ab:01.01.2015
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 639
Gliederungs-Nr:312-h-1
Bremisches Strafvollzugsgesetz
Vom 25. November 2014*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Inhaltsübersicht, §§ 55, 117, 119 geändert, § 77a und 126a sowie Abschnitt 21a eingefügt durch Gesetz vom 20.10.2015 (Brem.GBl. S. 468)

2.

mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 721, 779), geändert durch Nummer 2 des Gesetzes vom 22.09.2020 (Brem.GBl. S. 967)

3.

§ 49 geändert durch Artikel 6 Nummer 3 des Gesetzes vom 24.11.2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1581)

4.

§ 104 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.07.2022 (Brem.GBl. S. 403)

5.

§ 68 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13.12.2022 (Brem.GBl. S. 896, 899)

6.

§ 54 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.03.2023 (Brem.GBl. S. 305, 311)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen vom 25. November 2014 (Brem.GBl. S. 639)
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