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Dem am 17. November 1992 in Lüneburg unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend als Anlage dieses Gesetzes veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.
Bremen, den 18. Mai 1993
Der Senat