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Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte

Veröffentlichungsdatum:07.06.1993 Inkrafttreten07.06.1993
Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 154
Gliederungsnummer:310-d-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte vom 18. Mai 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 154)"

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juris-Abkürzung: TSchRLGHHZustAbkG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 310-d-1
juris-Abkürzung:TSchRLGHHZustAbkG BR
Ausfertigungsdatum:18.05.1993
Gültig ab:07.06.1993
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1993, 154
Gliederungs-Nr:310-d-1
Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg
für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte
Vom 18. Mai 1993
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 17. November 1992 in Lüneburg unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend als Anlage dieses Gesetzes veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.

Bremen, den 18. Mai 1993

Der Senat

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