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Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

Veröffentlichungsdatum:27.01.1998 Inkrafttreten01.01.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2011Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:§ 1 neu gefasst durch Verordnung vom 20.11.2023 (Brem.GBl. S. 556)
Fundstelle Brem.GBl. 1998, S. 25
Gliederungsnummer:60-k-2

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juris-Abkürzung: UStGemAntV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-k-2
juris-Abkürzung:UStGemAntV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:60-k-2
Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung
des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
Vom 27. Januar 1998
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2011
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 1 neu gefasst durch Verordnung vom 20.11.2023 (Brem.GBl. S. 556)

Aufgrund des § 5b Abs. 1 und des § 5e Abs. 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 1995 (BGBl. I S. 189), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2590) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1
Schlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Der auf die Gemeinden der Freien Hansestadt Bremen entfallende Anteil an der Umsatzsteuer wird nach dem folgenden Schlüssel aufgeteilt:

 

1.

Stadtgemeinde Bremen

0,886731091

2.

Stadt Bremerhaven

0,113268909

§ 2
Überweisung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

Den Gemeinden ist der ihnen zustehende Betrag monatlich auf der Grundlage der Feststellung in der Einfuhrumsatzsteuerabrechnung des Bundes für den Vormonat zuzuweisen.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 27. Januar 1998

Der Senat


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