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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung

Veröffentlichungsdatum:24.07.1997 Inkrafttreten31.07.1997
Fundstelle Brem.GBl. 1997, S. 241
Gliederungsnummer:2040-l-4
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung vom 16. Juli 1997 (Brem.GBl. 1997, S. 241)"

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juris-Abkürzung: UVerpflErmAnrV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2040-l-4
juris-Abkürzung:UVerpflErmAnrV BR
Ausfertigungsdatum:16.07.1997
Gültig ab:31.07.1997
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1997, 241
Gliederungs-Nr:2040-l-4
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ermäßigung
der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf
die Unterrichtsverpflichtung
Vom 16. Juli 1997
Zum 17.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrer an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 29. März 1982 (Brem.GBl. S. 96 - 2040-l-1), das durch das Gesetz vom 28. November 1989 (Brem.GBl. S. 391) geändert worden ist, wird verordnet:

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Artikel 1

[Änderungsanweisungen zur Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung vom 21. Juni 1982 (Brem.GBl. S. 179 - 2040-l-3), geändert durch Verordnung vom 25. Oktober 1983 (Brem.GBl. S. 521).]

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Artikel 2

(1) Diese Verordnung tritt am 31. Juli 1997 in Kraft.

(2) Abweichend von § 2 Satz 1 behalten diejenigen Lehrkräfte, denen vor Inkrafttreten dieser Verordnung eine Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen gewährt wurde, ihre Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen im bisherigen Umfang.

Bremen, den 16. Juli 1997

Der Senator für Bildung,
Wissenschaft, Kunst und Sport

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