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Aufgrund § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrer an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 29. März 1982 (Brem.GBl. S. 96 - 2040-l-1), das durch das Gesetz vom 28. November 1989 (Brem.GBl. S. 391) geändert worden ist, wird verordnet:
(1) Diese Verordnung tritt am 31. Juli 1997 in Kraft.
(2) Abweichend von § 2 Satz 1 behalten diejenigen Lehrkräfte, denen vor Inkrafttreten dieser Verordnung eine Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen gewährt wurde, ihre Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen im bisherigen Umfang.
Bremen, den 16. Juli 1997
Der Senator für Bildung,
Wissenschaft, Kunst und Sport