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Zweite Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2011

Veröffentlichungsdatum:07.09.2011 Inkrafttreten08.09.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.09.2011 bis 31.12.2011Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 394

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juris-Abkürzung: VKStBRH2V BR 2011
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRH2V BR 2011
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Zweite Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen
in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2011
Vom 20. Juli 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.09.2011 bis 31.12.2011

durch Zeitablauf erledigt

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Auf Grund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), verordnet der Magistrat:

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§ 1

In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen zusätzlich zu den durch Verordnung vom 13. April 2011 (Brem.GBl. S. 324) genannten Sonntagen auch am 25. September 2011 abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes im Stadtteil Geestemünde von 12 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

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§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzess und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 20. Juli 2011

Magistrat der Stadt Bremerhaven
gez. Grantz Oberbürgermeister

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