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Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im 1. Halbjahr 2009

Veröffentlichungsdatum:07.04.2009 Inkrafttreten08.04.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.04.2009 bis 30.06.2009Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 101

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juris-Abkürzung: VKStBRHV BR 2009
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRHV BR 2009
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Sonntagsöffnung von
Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im 1. Halbjahr 2009
Vom 18. März 2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.04.2009 bis 30.06.2009

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Auf Grund des § 10 Abs. 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221) verordnet der Magistrat:

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§ 1

In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

1.

im Stadtteil Wulsdorf

am 19. April und 7. Juni 2009 jeweils von 12 bis 17 Uhr,

2.

im Stadtteil Geestemünde

am 3. Mai von 12 bis 17 Uhr,

3.

im Stadtteil Mitte

am 24. Mai von 13 bis 18 Uhr.


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§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 18. März 2009

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

gez. Schulz
Oberbürgermeister

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