Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Zweite Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2009 vom 3. Juni 2009

Zweite Verordnung über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2009

Veröffentlichungsdatum:19.06.2009 Inkrafttreten20.06.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 20.06.2009 bis 24.07.2009Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 16.07.2009 (Brem.GBl. S. 283)
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 195

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: VKStBRHV BR 2
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VKStBRHV BR 2
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Zweite Verordnung über die Sonntagsöffnung von
Verkaufsstellen in der Stadt Bremerhaven im Jahre 2009
Vom 3. Juni 2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 20.06.2009 bis 24.07.2009

durch Zeitablauf erledigt

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 16.07.2009 (Brem.GBl. S. 283)

Aufgrund des § 10 Abs. 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221) verordnet der Magistrat:

§ 1

In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Abs. 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

1.

im Stadtteil Mitte

am 28. Juni, 26. Juli und 20. September 2009

jeweils von 13 bis 18 Uhr,

2.

im Stadtteil Geestemünde

am 5. Juli und 27. September 2009

jeweils von 12 bis 17 Uhr,

3.

im Stadtteil Wulsdorf

am 4. Oktober 2009

von 12 bis 17 Uhr,

4.

im Stadtteil Lehe

am 30. August 2009

von 12 bis 17 Uhr.


§ 2

Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes/des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 3. Juni 2009

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

gez. Schulz
Oberbürgermeister


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.