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Verordnung über die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens beim Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bremerhaven für das Programmsystem „Verkehrsordnungswidrigkeiten“ vom 14. Oktober 1997

juris-Abkürzung:VOWiAbrufVEinrV BR
Ausfertigungsdatum:14.10.1997
Gültig ab:28.10.1997
Gültig bis:31.12.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1997, 354
Gliederungs-Nr:206-g-2
Verordnung über die Einrichtung
eines automatisierten Abrufverfahrens beim
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bremerhaven
für das Programmsystem „Verkehrsordnungswidrigkeiten“
Vom 14. Oktober 1997

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 5 geändert durch Artikel 2 § 10 des Gesetzes vom 17.12.2002 (Brem.GBl. S. 605)

2.

§ 6 geändert durch Artikel 1 Nr. 22 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

3.

§ 6 geändert durch Artikel 1 Abs. 23 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

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