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Verordnung zur Bestimmung der für die Anfechtung der Vaterschaft zuständigen Behörde

Veröffentlichungsdatum:24.09.2008 Inkrafttreten25.09.2008
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 324
Gliederungsnummer:400-a-6
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Bestimmung der für die Anfechtung der Vaterschaft zuständigen Behörde vom 9. September 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 324)"

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juris-Abkürzung: VatAnfZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 400-a-6
juris-Abkürzung:VatAnfZustV BR
Ausfertigungsdatum:09.09.2008
Gültig ab:25.09.2008
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2008, 324
Gliederungs-Nr:400-a-6
Verordnung zur Bestimmung der für die Anfechtung der Vaterschaft zuständigen Behörde
Vom 9. September 2008
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 1600 Abs. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909, 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2008 (BGBl. I S. 1188) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist

1.

für die Stadtgemeinde Bremen das Stadtamt,

2.

für die Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat.


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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 9. September 2008

Der Senat

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