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Dem am 2. September 2004 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz und Tiergesundheitsbereich wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel VIII in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
Bremen, den 14. Dezember 2004
Der Senat