Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen (Bremisches Verfassungsschutzgesetz - Brem VerfSchG) vom 28. Februar 2006

Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen (Bremisches Verfassungsschutzgesetz - Brem VerfSchG) vom 28. Februar 2006

Amtliche Abkürzung:Brem VerfSchG
Ausfertigungsdatum:28.02.2006
Gültig ab:16.03.2006
Gültig bis:31.12.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2006, 87
Gliederungs-Nr:12-b-1
Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen
(Bremisches Verfassungsschutzgesetz - Brem VerfSchG)
Vom 28. Februar 2006

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 32 geändert durch Gesetz vom 19.12.2006 (Brem.GBl. S. 539)

2.

§ 9 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23.06.2009 (Brem.GBl. S. 233)

3.

§ 32 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.11.2009 (Brem.GBl. S. 525)

4.

§ 32 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2011 (Brem.GBl. S. 435)*

5.

§§ 27 und 29 geändert durch Gesetz vom 08.05.2012 (Brem.GBl. S. 159)

6.

§ 27 geändert durch Gesetz vom 12.06.2012 (Brem.GBl. S. 269)

7.

§ 32 geändert durch Gesetz vom 27.11.2012 (Brem.GBl. S. 501)*

Fußnoten

*

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 des Gesetzes gilt: „Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden durch Artikel 1 dieses Gesetzes eingeschränkt.“]

*

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 des Gesetzes gilt: „Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden durch Artikel 1 dieses Gesetzes eingeschränkt.“]

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.