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Dem am 19. Mai 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen über die Schule für Verfassungsschutz wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten das Gesetz zum Abkommen über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 15. Juli 1980 (Brem.GBl. S. 221 - 12-c-1) sowie das Gesetz zum Abkommen über den Beitritt der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Abkommen über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 14. November 1995 (Brem.GBl. S. 445 - 12-c-2) außer Kraft.
Bremen, den 26. Oktober 1999
Der Senat