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Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke

Veröffentlichungsdatum:01.03.1951 Inkrafttreten25.04.2013 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 23.04.2013 (Brem.GBl. S. 115)
Fundstelle Brem.GBl. 1951, S. 23
Gliederungsnummer:2011-b-2
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (Brem.GBl. 1951, S. 23), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 23. April 2013 (Brem.GBl. S. 115)"

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juris-Abkürzung: VerwBezNeuOrgG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2011-b-2
juris-Abkürzung:VerwBezNeuOrgG BR
Ausfertigungsdatum:23.02.1951
Gültig ab:02.03.1951
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1951, 23
Gliederungs-Nr:2011-b-2
Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke
Vom 23. Februar 1951
Zum 27.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 23.04.2013 (Brem.GBl. S. 115)

In Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft vom 27. April 1950 und auf Grund § 9 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ortsämter und Außenstellen der Bremischen Verwaltung vom 9. Mai 1950 (Brem. Ges.-Bl. S. 39) verordnet der Senat:

§ 1

Das Stadtgebiet Bremen wird zur Erleichterung des Verkehrs der Bevölkerung mit den Verwaltungsdienststellen und zur Förderung eines übersichtlichen und wirksamen Verwaltungsablaufs nach Maßgabe der in der Anlage beigefügten Grenzbeschreibung in Bezirke, Stadtteile und Ortsteile gegliedert.

§ 2

Die senatorischen Behörden und deren nachgeordnete Dienststellen sind verpflichtet, bei der räumlichen Gliederung ihrer Verwaltungsbezirke und bei sonstigen Einteilungsmaßnahmen die in § 1 erwähnte Aufgliederung als Grundlage zu verwenden.

§ 3

Ausnahmen von der in § 2 festgelegten Verpflichtung sind aus Gründen, die sich aus der betrieblichen Eigenart eines Verwaltungszweiges ergeben können, zulässig. Sie bedürfen der Zustimmung der Senatskanzlei.

Regelungen, die Überschneidungen der Ortsteilsgrenzen zur Folge haben würden, dürfen für Zwecke der Akten- und Karteiführung auch ausnahmsweise nicht genehmigt werden. Die kleinste Einheit der Stadteinteilung ist der Ortsteil. Ist aus zwingenden Gründen, insbesondere solchen der zweckmäßigen Verwaltungsgliederung, der städtebaulichen oder wirtschaftlichen Entwicklung eine Neuabgrenzung von Verwaltungsbezirken unvermeidbar, soll in der Regel nur ein Ortsteil als Ganzes mit einem anderen Ortsteil zu einer größeren Verwaltungseinheit verbunden werden. Abweichungen sind nur zulässig, wenn durch eine derartige Neuregelung Verwaltungsbezirke entstehen, die den Bestimmungen des § 1 widersprechen würden.

§ 4

Für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen wird ein einheitlicher Straßenschlüssel geführt. Zuständige Behörde für die Führung des Straßenschlüssels ist das Statistische Landesamt.

§ 5

Durch die vorstehende Regelung werden die Gemarkungs-, Flur- und Flurstücks-Bezeichnungen des Katasteramts vorläufig nicht berührt. Die bisherigen Vorstadt- und Ortsteil-Bezeichnungen werden aufgehoben. An ihre Stelle treten die gemäß Anlage aufgeführten Bezeichnungen.

§ 6

Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Verkündung folgenden Tage in Kraft.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 23. Februar und bekanntgemacht am 1. März 1951.

Anlage

A. Allgemeines

Die Stadt Bremen wird in die 5 Bezirke "Mitte", "Süd", "Ost", "West" und "Nord" unterteilt, die sich weiter in Stadtteile und Ortsteile untergliedern. Die Stadtteile sind größere bzw. bedeutendere Einheiten, die aus mindestens 2 Ortsteilen bestehen oder mindestens 10.000 Einwohner haben müssen. Ortsteile sind die kleinsten Verwaltungseinheiten, die nur in besonderen Fällen weiter aufgeteilt werden (z. B. in Stimmbezirke bei Wahlen, in Blocks bei statistischen Erhebungen oder ähnliches).

B. Gliederung des Stadtgebietes

Das Stadtgebiet gliedert sich in folgender Ordnung in Stadtbezirke, Stadtteile und Ortsteile:

Nr.

Stadtbezirke Bezeichnung

Nr.

Stadtteile Bezeichnung

Nr.

Ortsteile Bezeichnung

1

Mitte

11

Mitte

111

Altstadt

 

 

 

 

112

Bahnhofsvorstadt

 

 

 

 

113

Ostertor

 

 

12

Häfen

121

(aufgehoben)

 

 

 

 

122

Industriehäfen

 

 

 

 

123

stadtbrem. Überseehafengebiet Bremerhaven

 

 

 

 

124

Neustädter Hafen

 

 

 

 

125

Hohentorshafen

2

Süd

21

Neustadt

211

Alte Neustadt

 

 

 

 

212

Hohentor

 

 

 

 

213

Neustadt

 

 

 

 

214

Südervorstadt

 

 

 

 

215

Gartenstadt Süd

 

 

 

 

216

Buntentor

 

 

 

 

217

Neuenland

 

 

 

 

218

Huckelriede

 

 

23

Obervieland

231

Habenhausen

 

 

 

 

232

Arsten

 

 

 

 

233

Kattenturm

 

 

 

 

234

Kattenesch

 

 

24

Huchting

241

Mittelshuchting

 

 

 

 

242

Sodenmatt

 

 

 

 

243

Kirchhuchting

 

 

 

 

244

Grolland

 

 

25

Woltmershausen

251

Woltmershausen

 

 

 

 

252

Rablinghausen

 

 

 

 

261

Seehausen

 

 

 

 

271

Strom

3

Ost

31

Östliche Vorstadt

311

Steintor

 

 

 

 

312

Fesenfeld

 

 

 

 

313

Peterswerder

 

 

 

 

314

Hulsberg

 

 

32

Schwachhausen

321

Neu-Schwachhausen

 

 

 

 

322

Bürgerpark

 

 

 

 

323

Barkhof

 

 

 

 

324

Riensberg

 

 

 

 

325

Radio Bremen

 

 

 

 

326

Schwachhausen

 

 

 

 

327

Gete

 

 

33

Vahr

331

Gartenstadt Vahr

 

 

 

 

332

Neue Vahr Nord

 

 

 

 

334

Neue Vahr Südwest

 

 

 

 

335

Neue Vahr Südost

 

 

34

Horn-Lehe

341

Horn

 

 

 

 

342

Lehe

 

 

 

 

343

Lehesterdeich

 

 

 

 

351

Borgfeld

 

 

36

Oberneuland

 

 

37

Osterholz

371

Ellener Feld

 

 

 

 

372

Ellenerbrok-Schevermoor

 

 

 

 

373

Tenever

 

 

 

 

374

Osterholz

 

 

 

 

375

Blockdiek

 

 

38

Hemelingen

381

Sebaldsbrück

 

 

 

 

382

Hastedt

 

 

 

 

383

Hemelingen

 

 

 

 

384

Arbergen

 

 

 

 

385

Mahndorf

4

West

 

 

411

Blockland

 

 

42

Findorff

421

Regensburger Straße

 

 

 

 

422

Findorff-Bürgerweide

 

 

 

 

423

Weidedamm

 

 

 

 

424

In den Hufen

 

 

43

Walle

431

Utbremen

 

 

 

 

432

Steffensweg

 

 

 

 

433

Westend

 

 

 

 

434

Walle

 

 

 

 

435

Osterfeuerberg

 

 

 

 

436

Hohweg

 

 

 

 

437

Überseestadt

 

 

44

Gröpelingen

441

Lindenhof

 

 

 

 

442

Gröpelingen

 

 

 

 

443

Ohlenhof

 

 

 

 

444

In den Wischen

 

 

 

 

445

Oslebshausen

5

Nord

51

Burglesum

511

Burg-Grambke

 

 

 

 

512

Werderland

 

 

 

 

513

Burgdamm

 

 

 

 

514

Lesum

 

 

 

 

515

St. Magnus

 

 

52

Vegesack

521

Vegesack

 

 

 

 

522

Grohn

 

 

 

 

523

Schönebeck

 

 

 

 

524

Aumund-Hammersbeck

 

 

 

 

525

Fähr-Lobbendorf

 

 

53

Blumenthal

531

Blumenthal

 

 

 

 

532

Rönnebeck

 

 

 

 

533

Lüssum-Bockhorn

 

 

 

 

534

Farge

 

 

 

 

535

Rekum

C. Allgemeines
zur Abgrenzung der Stadt- bzw. Ortsteile

Sofern nichts Besonderes vermerkt ist, bildet bei den aufgeführten Straßen, Gewässern, Bahnkörpern, Anlagen usw. die Mitte die Grenze zwischen den jeweils beschriebenen Stadt- bzw. Ortsteilen.

D. Beschreibung
der Grenzen der Stadt- bzw. Ortsteile

1. Stadtbezirk Mitte
(111)

Ortsteil Altstadt

Die Altstadt wird umgrenzt von der Weser bis zur Flußmitte, vom Stadtgraben und der Oldenburger Bahn. Von den Brücken gehören zur Altstadt die Stephanibrücke zur Hälfte, die Bürgermeister-Smidt-Brücke bis zum Teerhof, die Große Weserbrücke bis zum südlichen Straßenrand der Herrlichkeit.

(112)

Ortsteil Bahnhofsvorstadt

Die Bahnhofsvorstadt wird im N und W durch die NO und NW-Grenze der Bahnanlagen bis zum Tunnel Hemmstraße, im O die Rembertistraße und im S durch die Altstadt begrenzt.

(113)

Ortsteil Ostertor

Der Ortsteil Ostertor wird im W durch die Altstadt und die Bahnhofsvorstadt und im N durch die N-Grenze der Eisenbahn begrenzt. Im O verläuft die Grenze entlang Schwachhauser Heerstraße südlich der Bahn Dobbenweg-Dobben-Sielwall bis zur Wesermitte.

(121)

(aufgehoben)

(122)

Ortsteil Industriehäfen

Der Ortsteil Industriehäfen umfaßt den Werfthafen, den Kap-Horn-Hafen, die Schleuse mit den anschließenden Industriehäfen sowie das dazugehörige Gelände einschließlich Gelände Klöckner-Werke. Der Ortsteil Industriehäfen wird im SO begrenzt durch den Ortsteil Überseestadt, im SW durch die Wesermitte bis Strom-km 12,38; von dort verläuft die Grenze in nördlicher Richtung bis zur Grenze des Klöcknergeländes und folgt dieser bis zum Schnittpunkt mit der Verlängerung der Südgrenze des Grundstücks Hüttenstraße Nr. 11. In östlicher Verlängerung der Südgrenze des Grundstücks Hüttenstraße Nr. 11 wird die Mitte der Hüttenstraße erreicht, die die Grenze darstellt; die Westhälfte der Hüttenstraße gehört damit zum Ortsteil Burg-Grambke, die Osthälfte zu dem Ortsteil Industriehäfen. Nach Überquerung der Bahnanlagen wird die nordöstliche Abgrenzung gebildet von der südlichen und östlichen Grenze des im Bebauungsplan 735 ausgewiesenen Pumpwerkgeländes, der Bahnanlage, dann der SW-Grenze des Bebauungsplanes 754 bis zur Oslebshauser Landstraße und weiter wiederum von der Bahnanlage bis zum Gröpelinger Fährweg.

(124)

Ortsteil Neustädter Hafen

Der Ortsteil Neustädter Hafen wird durch die Wesermitte begrenzt. Von Strom-km 9,5 verläuft die Grenze nach S bis zum Deich. Sie folgt dann dem weserseitigen Deichfuß, überquert an der O-Seite des Wendeplatzes Seehauser Landstraße den Deich und folgt jetzt der SW-Grenze des Flurstückes 63/11 (VL Flur 84). Sie deckt sich dann mit der bogenförmigen Westgrenze des Flurstückes 35/6 (VL Flur 82), setzt sich anschließend nach SW fort, überquert die Senator-Apelt-Straße und verläuft bogenförmig bei der Grenze zwischen den Flurstücken 20/1 und 21/2 (VL Flur 81) über den Reetweg. Sie folgt dann der NW- und SW-Grenze von VL Flur 80 und anschließend dem Mühlhauser Weg, durchquert das Flurstück 58 (VL Flur 115) von der Nordecke zur Südecke, knickt dann nach SO ab und verläuft bis zur Südecke des Flurstückes 31 (VL Flur 116) geradlinig.

Die Grenze durchläuft nun einen Bogen und führt dann geradlinig nach S in die Flucht der Grenze zwischen den Flurstücken 56/1 und 56/2 (VL Flur 116). Von dort folgt sie der N-Seite der Stromer Landstraße bis zur Eisenbahnbrücke und verläuft am Westbahndammfuß bis zur alten Ochtum. Dort überquert sie den Bahndamm und den Reedeich und führt nach O bis zur Nordostecke des Flurstückes 7 (VL Flur 71). Von hier verläuft sie bogenförmig an die Senator-Apelt-Straße und überquert diese an der Grenze zwischen den Fluren VL 27 und VL 72, um dann der Westseite des Rablingerhauser Vorfluters, anschließend dem hafenseitigen Fuß des Umdeiches in nordöstlicher Richtung und dann der hafenseitigen Grenze des Weseruferparkes Rablinghausen bis zum südwestlichen Ufer des Hafenkanals zu folgen. Von dort erreicht sie bei Strom-km 6,08 die Wesermitte.

(125)

Hohentorshafen

Der Ortsteil Hohentorshafen wird im NO von der Wesermitte und im O von der Alten Neustadt begrenzt. Im SW wird die Grenze von einer Linie gebildet, die bei der Oldenburger Bahn beginnt, der Woltmershauser Straße und der zweiten Auffahrt zur Ladestraße folgt, dann zwischen der Ladestraße und dem Gleiskörper der Hafenbahn und von der dritten Auffahrt zur Ladestraße an zwischen Ladestraße und Westerdeich verläuft und um den Wendeplatz der Ladestraße herum zur Wesermitte führt.


2. Stadtbezirk Süd
(211)

Ortsteil Alte Neustadt

Die Alte Neustadt wird im W begrenzt von der Oldenburger Bahn zwischen Woltmershauser Straße und der Weser. Im NO verläuft die Grenze entlang der Altstadt bzw. in der Mitte der Weser aufwärts bis zum Weg am Ostrand von FL1 Flurstück 6, an diesem entlang bis zur Werderstraße, sie überquerend, dann am eingezäunten Grundstück der Stadtwerke erst in südöstlicher und dann in südwestlicher Richtung längs FL VL 1, Flurstücke 41/2, 22/2, 2/2, 40/4 bis auf die Kleine Weser, die bis zum Deichschart einbezogen wird. Die weitere südliche Grenze bilden die Piepe, die Neustadtscontrescarpe, die Hohentorsheerstraße und die Straße Am Hohentorsplatz bis zur Oldenburger Bahn.

(212)

Ortsteil Hohentor

Der Ortsteil Hohentor wird im NW durch die Oldenburger Bahn zwischen der Woltmershauser Straße und Carl-Francke-Straße, im SW durch Carl-Francke-Straße und Neuenlander Straße von der Oldenburger Bahn bis Langemarckstraße Nr. 331, im SO die Langemarckstraße von Nr. 331 bis Ortsteilgrenze Alte Neustadt (Neustadtscontrescarpe Nr. 166) und im NO durch den Ortsteil Alte Neustadt begrenzt.

(213)

Ortsteil Neustadt

Der Ortsteil Neustadt wird im NW durch den Ortsteil Hohentor, im SW durch den Ortsteil Neuenland, im SO die Friedrich-Ebert-Straße (Nr. 101 bis 217) und im NO durch den Ortsteil Alte Neustadt (Neustadtscontrescarpe Nr. 42 bis 162) begrenzt.

(214)

Ortsteil Südervorstadt

Die Südervorstadt wird im NW durch den Ortsteil Neustadt, im SW die Neuenlander Straße von der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Meyerstraße, im SO die Meyerstraße, deren Verlängerung bis zur Ortsteilgrenze Alte Neustadt und im NO durch den Ortsteil Alte Neustadt begrenzt.

(215)

Ortsteil Gartenstadt Süd

Der Ortsteil Gartenstadt Süd wird im NW durch den Ortsteil Südervorstadt, im SW die Neuenlander Straße bis zum Kirchweg einschließlich der Grundstücke Nr. 188 bis 198 und im NO durch die Gastfeldstraße begrenzt.

(216)

Ortsteil Buntentor

Der Ortsteil Buntentor wird im NW durch den Ortsteil Südervorstadt, im SW den Ortsteil Gartenstadt Süd, im SO den Kirchweg, die Bruchstraße und deren Verlängerung bis zum Deichschart und im NO durch den Ortsteil Alte Neustadt begrenzt.

(217)

Ortsteil Neuenland

Der Ortsteil Neuenland wird im NW begrenzt durch die Oldenburger Bahn zwischen der Senator-Apelt-Straße und der Ochtumbrücke, im W verläuft die Grenze an der Ochtum aufwärts bis zur Landesgrenze, dann an dieser in gleicher Richtung bis zur Höhe der Südecke des Flughafengeländes; die südöstliche Abgrenzung des Flughafengeländes zusammen mit der Abgrenzung von Fl. VL 37 Flurstück 14 (ehemals Focke-Wulf) bilden die weitere Ortsteilgrenze; dann folgt sie der NW-Kante FL VL 37, Flurstück 56, überschreitet die Neuenlander Straße und folgt der W-Grenze der Flurstücke VL 9, Flurstücke 34/3 und 34/4, der SW-Grenze des Flurstücks FL VL 9 Nr. 31, der O-Grenze von Flurstück FL VL 9 Nr. 32/6 sowie der östlichen und südwestlichen Grenze der Grundstücke Kirchweg Nr. 190-198, die zur Gartenstadt Süd gehören. Die weitere Grenze bilden der Kirchweg, die Neuenlander Straße und die Carl-Francke-Straße bis zur Oldenburger Bahn.

(218)

Ortsteil Huckelriede

Der Ortsteil Huckelriede wird im W begrenzt durch die Ortsteile Gartenstadt Süd, Buntentor und Alte Neustadt. Im N verläuft die Grenze in Flußmitte weseraufwärts bis zur östlichen Grenze von VL 3 (Fähre am Peterswerder). Die östliche Stadtteilgrenze schließt das Parzellengebiet am Krähenberg ein. Die weitere Grenze kreuzt den Weg zum Krähenberg vor dem Wendeplatz, verläuft dann entlang dieses Weges und anschließend an der N-Grenze des Erholungsgebietes bis in Höhe des Rodelberges. Von dort verläuft die Grenze geradlinig in südlicher Richtung über den Rodelberg westlich der Kuppe und östlich der Vogelschutzinsel bis in die Mitte der Flutrinne, weiter in östlicher Richtung bis zur Höhe der hinteren Grenze der Grundstücke an der Westseite des Fellendsweges und in südlicher Richtung an diesen Grundstücksgrenzen bis zur Habenhauser Landstraße. Von hier aus verläuft die Grenze in westlicher Richtung entlang der Habenhauser Landstraße bis zum westlichen Ende des Friedhofgeländes Huckelriede, schließt jedoch die bebauten Grundstücke an der Nordseite der Habenhauser Landstraße aus, verläuft dann nördlich bis zur südlichen Grenze der Baugrundstücke Werderhöhe, geht sodann an dieser entlang in westlicher Richtung bis zum Niedersachsendamm. Von hier geht die Grenze in südlicher Richtung an der ostwärtigen Seite des Niedersachsendammes bis zum Ende des Grundstückes Buntentorsteinweg Hausnummer 660 und weiter in westlicher Richtung an der Südseite der Neuenlander Straße bis zum Ende des Grundstückes Hausnummer 143. Von hier aus verläuft die Grenze in südlicher Richtung entlang der Westgrenze der Grundstücke Neuenlander Straße 143 und 143 A sowie Kattenturmer Heerstraße 29-73 (ungerade Nrn.), biegt dann nach Westen ab entlang der Nordgrenze des Flurstücks 22/13 der Flur 41 und verläuft weiter in südlicher Richtung an der Westgrenze dieses Flurstückes bis zur Nordgrenze des Grundstücks Kohlhöfener Weg 31, folgt dieser Grenze und der Nordgrenze der Grundstücke Kohlhöfener Weg 40 und Bürgermeister-Mohr-Weg 41, 60, 58 und 56, biegt darauf wieder nach Süden ab und verläuft an der Westgrenze der Grundstücke am Bürgermeister-Mohr-Weg und am Rhedenweg bis zum Ende des Flurstücks 12/1 der VL Flur 40 und von hier ostwärts am Graben bis zur hinteren Bebauungsgrenze der Kattenturmer Heerstraße (Hausnummer 253). Sie verläuft dann wieder in südlicher Richtung an der hinteren Grenze der Baugrundstücke und endet an der Ochtum und verläuft dann weiter an der Landesgrenze bis zum Ortsteil Neuenland.

(231)

Ortsteil Habenhausen

Der Ortsteil Habenhausen wird im W vom Ortsteil Huckelriede, beginnend an der Habenhauser Landstraße, im N und O von der Wesermitte (jedoch ohne die Schleusenanlagen) sowie von der Landesgrenze begrenzt. Im S folgt die Grenze der Habenhauser Landwehr bis zur Arster Landstraße/Baumhauser Weg, dann dieser bis zum BAB-Zubringer Arsten, von dort verläuft sie in Richtung NW entlang des BAB-Zubringers bis zur Habenhauser Brückenstraße, folgt dieser in nördlicher Richtung bis zur Habenhauser Landwehr und verläuft dann an dieser entlang bis zur W-Seite des Flurstückes 197 der VL Flur 46. Die Grenze verläuft von hier nach N bis zum Pfarrfeldsweg und geht an diesem und seiner Verlängerung bis zum Ortsteil Huckelriede entlang.

(232)

Ortsteil Arsten

Die Grenze verläuft von der Landesgrenze beginnend an der N-Seite der BAB, erreicht den östlichen Fuß des Arster Ochtumdeiches (bei Flurstück 49/4 VL 55), geht an der N-Seite des Deiches in westlicher Richtung bis zum westlichen Ende des Flurstücks 9 der Flur VL 55, wendet sich dann an der W-Seite dieses Flurstückes nach N bis zum Twiedelftsweg, geht von hier weiter ostwärts an der N-Seite dieses Weges bis zum Knick, dann nordwärts der W-Seite des Twiedelftsweges bis zur ostwärtigen Seite des Flurstücks 4 der Flur VL 48, weiter nordwärts bis zum Heukämpendamm, überschreitet diesen und geht dann an der hinteren ostwärtigen Baugrenze der Bruchhauser Straße nordwärts, überschreitet den Arsterdamm und geht weiter an der ostwärtigen Baugrenze der Straße Krumme Schinkel in gerader Richtung bis zum geplanten BAB-Zubringer Arsten, dann an ihm in südöstlicher Richtung entlang bis zur S-Grenze des Ortsteiles Habenhausen und folgt dieser bis zu deren Zusammentreffen mit der Landesgrenze, die die Ortsteilgrenze nach O und S bildet.

(233)

Ortsteil Kattenturm

Kattenturm wird begrenzt im W und N vom Ortsteil Huckelriede, im O von den Ortsteilen Habenhausen und Arsten bis zum Twiedelftsweg. Von hier verläuft die Grenze in nordwestlicher Richtung entlang dem Graben bis zu dem neu ausgebauten Arster Fleet und folgt diesem entlang der nordöstlichen Böschungsoberkante bis zum Wiesenpfad, biegt hier nach Südwesten ab und folgt der Mitte des Wiesenpfades bis zur nordöstlichen Grenze des Flurstückes 102/105 der VL Flur 40, biegt hier wieder nach Nordwesten ab und folgt der Grenze zwischen den Flurstücken 102/105, 102/108 und 110 der VL Flur 40 einerseits und 125/2, 125/1 und 111 der VL Flur 40 andererseits bis zur Kattenturmer Heerstraße, überschreitet diese und verläuft dann weiter an der nordöstlichen Grenze des Grundstücks Hausnummer 253 bis zur Ortsteilgrenze Huckelriede.

(234)

Ortsteil Kattenesch)

Kattenesch wird begrenzt im W vom Ortsteil Huckelriede, im N vom Ortsteil Kattenturm, im O und S vom Ortsteil Arsten (Nordseite der Bundesautobahn), im SW von der Landesgrenze.

(241)

Ortsteil Mittelhuchting

Der Ortsteil Mittelhuchting wird im N durch den Ortsteil Strom, im W die Landesgrenze und im S die B 75 begrenzt. Im O wird der Lagerplatz des Wasserwirtschaftsamtes an der Ochtum aus dem Flurstück 14 der VL Flur 69 ausgeschlossen. Am Zugang zu Flurstück 14 der VL Flur 69 verläuft die Grenze in südlicher Richtung an der westlichen Wegseite, ebenso an der W-Seite des Hoveweg und läuft dann weiter an der W-Grenze des Flurstücks 10 der VL Flur 58 bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 14 der VL Flur 61 und an dieser entlang bis zum Wardamm, an diesem in südwestlicher Richtung bis zur Höhe des Flurstücks 119/3 der VL Flur 61 (Wardamm Nr. 100), überschreitet den Wardamm verläuft bis zum Bahndamm, dann an der N-Seite des Bahndammes bis in Höhe des Grollander Schutzdeiches, nach Überquerung der Bahn an diesem entlang bis zur B 75.

(242)

Ortsteil Sodenmatt

Der Ortsteil Sodenmatt wird im N durch die B 75, im SW die Landesgrenze und im SO durch die Kleinbahn Bremen-Thedinghausen begrenzt.

(243)

Ortsteil Kirchhuchting

Der Ortsteil Kirchhuchting wird im N durch die B 75, im W durch die Kleinbahn Bremen-Thedinghausen, im S durch die Landesgrenze und im O durch den Grollander Schutzdeich südlich der B 75 und die Norderländer Straße einschließlich der Flst. 12, 13 und 14 der Fl. VL 60 und ausschließlich der Flst. 359 bis 376 (Heidelmannskamp), bis zur Landesgrenze begrenzt.

(244)

Ortsteil Grolland

Der Ortsteil Grolland wird im O von der Ochtum, im S von der Landesgrenze und im W von den Ortsteilen Kirchhuchting und Mittelshuchting begrenzt. Die Siedlung Heidelmannskamp, das Parzellengebiet am Wardamm und der Lagerplatz des Wasserwirtschaftsamtes an der Ochtum gehören zu Grolland.

(251)

Ortsteil Woltmershausen

Der Ortsteil Woltmershausen wird im NO von der Wesermitte und dem Hohentorshafen, im SO von den Ortsteilen Hohentor und Neuenland, im SW vom Ortsteil Grolland, der W-Grenze der VL Flur 70, der südlichen und östlichen Seite des Flurstückes 38 der VL Flur 71 bis an den Reedeich und dem Reedeich begrenzt. Die NW-Grenze wird zunächst von der Ortsteilgrenze Neustädter Hafen gebildet, verläuft dann in nordöstlicher Verlängerung des die Senator-Apelt-Straße kreuzenden Teilstückes dieser Grenze bis zum Neuen Schutzdeich, überquert diesen und folgt ihm in nordwestlicher Richtung bis zur O-Grenze des Dauerkleingartengeländes (Bebauungsplan 558). Die O-Grenze dieses und des im Teilwirtschaftsplanverfahren 217 ausgewiesenen Dauerkleingartengeländes und ihre Verlängerung bis zur Weser bildet den weiteren Verlauf der Ortsteilgrenze.

(252)

Ortsteil Rablinghausen

Der Ortsteil Rablinghausen wird im NO durch die Wesermitte, im W den Ortsteil Neustädter Hafen und im O durch den Ortsteil Woltmershausen begrenzt.

(261)

Ortsteil Seehausen

Der Ortsteil Seehausen wird im N durch die Wesermitte, den Ortsteil Neustädter Hafen, im W und SW die Landesgrenze und den Steertgrabenweg ausschließlich der Grundstücke Wiedbrockstraße Nr. 57 und 58 und im SO durch das Grenzfleet und den Neustädter Hafen begrenzt.

(271)

Ortsteil Strom

Der Ortsteil Strom wird im N durch den Ortsteil Seehausen, im W die Landesgrenze, im S den Ortsteil Grolland sowie die neue Ochtum und die nördliche Grenzlinie der Fl. VL 68 (alte Gemeindegrenze zwischen Strom und Huchting) und im O durch die Ortsteile Neustädter Hafen und Woltmershausen begrenzt.


3. Stadtbezirk Ost
(311)

Ortsteil Steintor

Der Ortsteil Steintor wird im N durch die Humboldtstraße (Nr. 3 bis 191), im W den Ortsteil Ostertor, im S die Wesermitte und im O durch die St. Jürgen-Straße (Nr. 4 bis 84) und die Lüneburger Straße (Nr. 2 bis 40) und deren Verlängerung bis zur Wesermitte begrenzt.

(312)

Ortsteil Fesenfeld

Der Ortsteil Fesenfeld wird im N durch die Eisenbahn, im W den Ortsteil Ostertor, im S die Humboldtstraße (Nr. 4 bis 200) und im O durch die St. Jürgen-Straße (Nr. 86 bis 162) begrenzt.

(313)

Ortsteil Peterswerder

Der Ortsteil Peterswerder wird im N durch die Straßen Am Schwarzen Meer (Nr. 3 bis 165), Am Hulsberg (Nr. 1 bis 141) und Bei den drei Pfählen (Nr. 1 bis 91), im W den Ortsteil Steintor, im S die Wesermitte und im O durch Georg-Bitter-Straße und -Weg begrenzt. Die Grenzlinie überquert den Osterdeich, wendet sich unterhalb der Böschung nach W bis sie auf die östliche Grenze von VR 66 trifft, die bis zur Weser Ortsteilgrenze ist (W-Grenze des Kleingartengeländes).

(314)

Ortsteil Hulsberg

Der Ortsteil Hulsberg wird im N durch die Eisenbahn, im W durch die Ortsteile Steintor und Fesenfeld, im S den Ortsteil Peterswerder und im O durch die Bennigsenstraße (Nr. 1 bis 39) und Stader Straße von Nr. 176 bis zur Eisenbahn begrenzt.

(321)

Ortsteil Neu-Schwachhausen

Die Grenze des Ortsteiles Neu-Schwachhausen wird im NO durch die östliche Begrenzung des im Jahre 1956 beschlossenen Teilwirtschaftsplan Nr. 2 ausgewiesenen Dauerkleingartengeländes gebildet. Die Grenze überschreitet dann den Bahnkörper (Bahnstrecke Bremen Hamburg), verläuft an ihm in westlicher Richtung bis zur Flurgrenze VR 234, folgt dieser bis zur Kleinen Wümme, verläuft dann entlang der Kleinen Wümme bis zur Straße Zur Munte. Sie überquert die Kleine Wümme und die Achterstraße. Nördlich der Achterstraße werden die Grundstücke Achterstraße Nr. 255 und Kuhgrabenweg Nr. 1 zum Ortsteil Neu-Schwachhausen einbezogen. Nördlich der Achterstraße wird der Kuhgrabenweg geschnitten, dann die Achterstraße und die Kleine Wümme überquert, an der die Grenze bis zum Torfkanal verläuft. Die Grenze bildet im W der Torfkanal vom Utbremer Ring bis zur Kleinen Wümme, im S der Schwachhauser Ring (Nr. 87 bis 171) und dessen Verlängerung bis zum Torfkanal und im SO die H.-H.-Meier-Allee bis Haus Nr. 90.

(322)

Ortsteil Bürgerpark

Der Ortsteil Bürgerpark wird im N durch den Ortsteil Neu-Schwachhausen, im W durch den Torfkanal vom Utbremer Ring bis zur Hollerallee, im S die Hollerallee vom Torfkanal bis zur Georg-Gröning-Straße und im O durch die Georg-Gröning-Straße (Nr. 2 bis 76), Schubertstraße (Nr. 20 bis 64) und Wachmannstraße (Nr. 74 bis 174) begrenzt.

(323)

Ortsteil Barkhof

Der Ortsteil Barkhof wird im N durch den Ortsteil Bürgerpark und die Hollerallee (Nr. 134 bis 2), im W durch die Gustav-Deetjen-Allee und die westliche Umfahrung der Straßenbahnschleife zur Hollerallee, im S durch die Bahnanlagen und im 0 durch die Schwachhauser Heerstraße (von Nr. 34 bis zu den Bahnanlagen) begrenzt.

(324)

Ortsteil Riensberg

Der Ortsteil Riensberg wird im NW durch den Ortsteil Neu-Schwachhausen, im N und O durch die nördliche und östliche Grenze des Riensberger Friedhofes, die N-Grenze des Geländes des Focke-Museums und den Sandersweg bis zur Schwachhauser Heerstraße- im SO durch die Schwachhauser Heerstraße (Nr. 128 bis 264 a) und im SW durch den Schwachhauser Ring (Nr. 1 a bis 85) begrenzt.

(325)

Ortsteil Radio Bremen

Der Ortsteil Radio Bremen wird im N durch die Schwachhauser Heerstraße (Nr. 199 bis 367), im W die Kirchbachstraße (Nr. 182 bis 214), im S die Kurfürstenallee und Franz-Schütte-Allee bis zur W-Grenze der Neuen Vahr Nord (Bebauungsplan 424), ausschließlich der Papendiekstraße, und im O durch die W-Grenze der Neuen Vahr Nord, die S- und W-Grenze des Flurstücks 3/5 sowie die O- u. N-Grenzen des Grundstückes Kreyenhorst Nr. 3 und die O-Grenze der Grundstücke Bürgermeister-Spitta-Allee Nr. 2-14 begrenzt.

(326)

Ortsteil Schwachhausen

Der Ortsteil Schwachhausen wird im N durch den Ortsteil Riensberg, im NW durch den Ortsteil Bürgerpark, im SW durch den Ortsteil Barkhof und im SO durch die Schwachhauser Heerstraße (Nr. 40 bis 124) begrenzt.

(327)

Ortsteil Gete

Der Ortsteil Gete wird im N und O durch den Ortsteil Radio Bremen, die Hindenburgallee, Ostpreußische Straße, die Tannenbergstraße und die Ostgrenze des Flurstücks VR 78 Nr. 690/244, im S die Bahnanlagen und im NW durch die Ortsteile Barkhof und Schwachhausen begrenzt.

(331)

Ortsteil Gartenstadt Vahr

Die Gartenstadt Vahr wird im W vom Ortsteil Gete, im N vom Ortsteil Radio Bremen und im NO vom Vahrer Fleet von der Kurfürstenallee bis zur Amelinghauser Straße begrenzt. Südlich der Einmündung der Amelinghauser Straße liegt die Grenze an der SW-Seite der Vahrer Straße. Von der Einmündung der Stellichter Straße ab folgt sie erneut dem Vahrer Fleet bis zur Bevenser Straße und dieser bis zur Einmündung Uelzener Straße, und folgt dann der Uelzener Straße und Hohensteiner Straße bis zum Bundesbahngelände.

(332)

Ortsteil Neue Vahr Nord

Der Ortsteil Neue Vahr Nord wird im W durch den Ortsteil Radio Bremen, im S die Franz-Schütte-Allee, im O die Bundesautobahn und im N durch die S-Grenze des Golfplatzes und ihrer Verlängerung bis zur Bundesautobahn begrenzt.

(334)

Ortsteil Neue Vahr Südwest

Der Ortsteil Neue Vahr Südwest grenzt im W an die Gartenstadt Vahr und im N an den Ortsteil Neue Vahr Nord. Die O-Grenze verläuft in der Mitte der Karl-Kautsky-Straße, des Heinrich-Imbusch-Weges und dessen südöstlicher Verlängerung bis zum Rennplatz. Die S-Grenze wird von der N-Grenze des Rennplatzes und ihrer westlichen Verlängerung bis zur N-Grenze des Flurstücks 29/11 der VR Flur 214 gebildet und verläuft dann entlang der N-Grenze der Flurstücke 29/10, 29/24 und 29/23 der VR Flur 214 und weiter in gerader Verlängerung bis zur Grenze des Ortsteils Gartenstadt Vahr.

(335)

Ortsteil Neue Vahr Südost

Der Ortsteil Neue Vahr Südost grenzt im W an den Ortsteil Neue Vahr Südwest und im N an den Ortsteil Neue Vahr Nord. Die NO- Grenze ist das Achterdiekfleet, die S-Grenze wird von der N-Grenze des Rennplatzes und ihrer östlichen Verlängerung gebildet.

(341)

Ortsteil Horn

Der Ortsteil Horn wird im N durch die Hamburger Bahn, im W die Ortsteile Neu-Schwachhausen, Riensberg und Radio Bremen, im S den Ortsteil Neue Vahr Nord und im O durch die Bundesautobahn, die Marcusallee, die Straße Nedderland und die hintere Parzellengrenze der Straße Im Achterkamp bis zur Eisenbahn begrenzt.

(342)

Ortsteil Lehe

Der Ortsteil Lehe wird im N und O durch die Autobahn, im S durch die Hamburger Bahn, im SW den Ortsteil Neu-Schwachhausen begrenzt. Die W-Grenze bildet das nördliche Ufer der Kleinen Wümme bis zum Hochschulring. Sie folgt dann der südöstlichen und nordöstlichen Grenze des Parzellengeländes am Hochschulring und der Hemmstraße, wendet sich dann an der NW-Ecke des Flurstückes 125 der VL Flur 335 nach SW, schließt also das Kleingartengelände und die Bewässerungsanstalt aus und verläuft weiter an der Hemmstraße bis zur Autobahn.

(343)

Ortsteil Lehesterdeich

Der Ortsteil Lehesterdeich wird im NW durch den Kuhgraben bis zur Einmündung in das Hollerfleet, im NO vom Hollerfleet bis zum Weg "Der Neue Deich" begrenzt. Von hier aus läuft die Grenze im Fleet weiter bis zur Oberneulander Landstraße. Im O bilden die Straße Am Rüten sowie die O-Grenze von Fl. VR 227 die Grenze. Sie stößt dann auf die Hamburger Bahn und verläuft im S an der NO-Grenze der Ortsteile Lehe und Horn.

(351)

Ortsteil Borgfeld

Borgfeld wird im SW vom Ortsteil Lehesterdeich, im NW, NO und SO von der Landesgrenze begrenzt. Von Oberneuland wird Borgfeld durch die Wümme, den Graben am SO-Rand der VR Flur 304 bis zur NO-Grenze des Flurstückes 124/2 der VR Flur 303, dann von dessen NO- und SO-Grenze und deren Verlängerung bis zur SO-Grenze des Flurstückes 120/1 der VR Flur 303, dann von dessen S-Grenze und wieder vom Graben am SO-Rand der VR Fluren 304 und 305 getrennt.

(36)

Stadtteil Oberneuland

Oberneuland wird im N durch den Ortsteil Borgfeld, im W durch die Ortsteile Lehesterdeich, Horn und Neue Vahr, im S durch die Ortsteile Blockdiek, Ellenerbrok-Schevemoor und Tenever und im O durch die Landesgrenze begrenzt.

(371)

Ortsteil Ellener Feld

Der Ortsteil Ellener Feld wird im N durch den Ortsteil Blockdiek, im W den Westrand des Osterholzer Friedhofs (die Grenze erreicht die Osterholzer Heerstraße zwischen den Häusern Nr. 27/29 und Sebaldsbrücker Heerstr. 304/306), im S die Osterholzer Heerstr. 32 bis 84 i und im O durch die Osterholzer Landstraße begrenzt.

(372)

Ortsteil Ellenerbrok-Schevemoor

Der Ortsteil Ellenerbrok-Schevemoor, wird im N zunächst von der Rockwinkeler Landstraße, beginnend in Höhe des Hofgrundstücks Nr. 153, der O-Seite des Engelkenweges, der südlichen Flurgrenze der VR Flur 290 bis zur NO-Ecke des Grundstücks Engelkenweg Nr. 98, der SW-Grenze des Flurstücks 97/2 und der W-Grenze des Flurstücks 99/6 der VR Flur 286, dem Footpatt, der W- und NW-Grenze der Bebauung an der Grindelwaldstraße und deren Verlängerung bis zur Schevemoorer Landstraße und im W von der Osterholzer Landstraße und dem Ortsteil Blockdiek, im S von der Osterholzer Heerstraße (Nr. 86 bis 176) und im O von dem Osterholzer Möhlendamm, der Davoser Straße, der St.-Gotthard-Straße, der Walliser Straße und der Schevemoorer Landstraße bis Ortsteilgrenze Oberneuland begrenzt.

(373)

Ortsteil Tenever

Der Ortsteil Tenever wird im N durch die Südgrenze der Flur VR 289, im W den Ortsteil Ellenerbrok-Schevemoor, im S den Ortsteil Osterholz und im O durch die Landesgrenze begrenzt.

(374)

Ortsteil Osterholz

Der Ortsteil Osterholz wird im N durch die Osterholzer Heerstraße (von Nr. 29 bis zur Landesgrenze), im W die VR Flur 282 (Ostrand des Eisenbahnausbesserungswerkes Sebaldsbrück, dann ehemaliger Grenzgraben zwischen Sebaldsbrück und Osterholz) und die südliche und westliche Begrenzung des Flurstücks 12/2 der VR Flur 257, im SW die Eisenbahn Bremen Hannover, im SO die Verbindungsbahn Sagehorn Dreye und im O die Landesgrenze begrenzt.

(375)

Ortsteil Blockdiek

Der Ortsteil Blockdiek wird im N durch die Autobahn, im W das Achterdiekfleet, im S die Ludwig-Roselius-Allee und im O durch die hintere Parzellengrenze der Osterholzer Landstraße (Nr. 80 B bis 110) begrenzt. Die Grenze verspringt dann entlang der N-Grenze des Grundstücks Osterholzer Landstraße Nr. 110 bis an die westliche Straßenseite der Osterholzer Landstraße und verläuft entlang der Straße bis zum Hofgrundstück Rockwinkeler Landstraße Nr. 153. Dann verläuft die Grenze an der Südseite des Hofgrundstücks entlang bis zum Blockdiekfleet. Sie folgt dem Blockdiekfleet und führt weiter in dessen geradliniger Verlängerung zur Autobahn.

(381)

Ortsteil Sebaldsbrück

Sebaldsbrück wird im O von den Ortsteilen Osterholz, Ellener Feld und Blockdiek und im S von der hannoverschen Bahnlinie einschließlich des Bahnhofs Sebaldsbrück bis zur Unterführung der Sebaldsbrücker Heerstraße begrenzt. Von hier verläuft die Grenze nordöstlich des Bahnkörpers bis zur Grenze des Ortsteils Gartenstadt Vahr. Dieser Ortsteil bildet die westliche Grenze und die Ortsteile Neue Vahr Südost und Neue Vahr Südwest die nördliche Grenze des Ortsteils Sebaldsbrück.

(382)

Ortsteil Hastedt

Hastedt wird im S von der Weser einschließlich der gesamten Schleusenanlagen, im W von den Ortsteilen Peterswerder und Hulsberg, im N von der Osnabrücker Bahn mit Übergang zur hannoverschen Bahn bis zur Sebaldsbrücker Heerstr. begrenzt. Nach Überquerung der Bahn verläuft die Grenze an ihr entlang, bis sie in südlicher Richtung die Grundstücke Hastedter Heerstraße 447 und Zum Sebaldsbrücker Bahnhof 1 trennt, verläuft dann weiter am ehemaligen Grenzgraben bis an die Osnabrücker Bahn, verläuft an ihr entlang bis zur NW-Grenze des Flurstückes 92/3 der VR Flur 235. An dieser und der Straße An der Grenzpappel entlang bis zum nordwestlichen Widerlager der Autobahnzubringerbrücke unter der Brücke hindurch bis zum Einfahrtstor der Bremer Waggonbau und wendet sich dort in Richtung Deich und läuft an diesem in westlicher Richtung, bis sie auf VR Flur 75 Blatt 1 trifft, deren SO-Kante mit ihrer Verlängerung bis zum jenseitigen Weserufer die weitere Abgrenzung bildet.

(383)

Ortsteil Hemelingen

Hemelingen begrenzen im S, W und N die Landesgrenzen, die Weser, Hastedt und Sebaldsbrück. Im O verläuft die Grenze an einem Graben, der sich zwischen Fl. VR 259 und Fl. VR 252 befindet, bis zur Westgrenze des Grundstücks Eggestraße Nr. 1. Dieser Grenze folgt sie, überquert die Eggestraße und folgt weiter dem Kaufunger Weg und Kaufunger Straße. Weiter folgt sie der Ostgrenze von Fl. VR 249 (Westrand der Stackkamp-Siedlung). Die weitere Grenze trennt die Hemelinger Heerstraße von der Arberger Heerstraße und verläuft längs der Gräben zwischen der Hemelinger und der Arberger Gemarkung einschließlich des neuen Abzugsgrabens, soweit er parallel zu den vorgenannten Gräben verläuft. Der Graben zwischen der Hemelinger und Mahndorfer Gemarkung wird nicht einbezogen; in seiner Verlängerung auf die Weser wird die Landesgrenze erreicht.

(384)

Ortsteil Arbergen

Arbergen wird im S von der Weser, im W von Hemelingen, im N von Sebaldsbrück und Osterholz begrenzt. Die Grenze gegen Osterholz verläuft in südöstlicher Richtung bis zum Ostrand der Flur VR 260, dann an der Ostseite von VR 260, 261 und 262, das gesamte Siedlungsgebiet und die Zugangsstraßen umfassend, bis sie auf die Arberger Heerstraße östlich Haus Nr. 118 stößt. Östlich von Nr. 127 werden die Straße und die Eisenbahn überquert. Die Grenze verläuft dann am Ostrand von VR 262, 266 und 269, den Graben ausschließend, sowie am Ostrand der Fl. VR 270, den Graben einschließend bis zur Landesgrenze.

(385)

Ortsteil Mahndorf

Mahndorf wird im O und S von der Landesgrenze, im W von Arbergen und im N von Osterholz begrenzt.


4. Stadtbezirk West
(411)

Ortsteil Blockland

Der Ortsteil Blockland wird im N von der Landesgrenze und im O von den Ortsteilen Borgfeld und Lehesterdeich begrenzt. Im S verläuft die Grenze längs der Autobahn bis zur Kleinen Wümme. Die weitere Abgrenzung im SW und NW bilden die Kleine Wümme, das Maschinenfleet und die Lesummitte.

(421)

Ortsteil Regensburger Straße

Der Ortsteil Regensburger Straße wird im N durch den Utbremer Ring (Nr. 158 bis 186), im W die Hamburger Bahn, im S die Hemmstraße (Nr. 76 bis 192) und im O durch die Fürther Straße (Nr. 2 bis 112) begrenzt.

(422)

Ortsteil Findorff-Bürgerweide

Der Ortsteil Findorff-Bürgerweide wird im NW durch den Ortsteil Regensburger Straße (Hemmstraße Nr. 73 bis 185), im SW durch die Bahnanlagen, im SO durch den Ortsteil Barkhof und im NO durch die Eickedorfer Straße und Hollerallee bis zur Einmündung der westlichen Umfahrung der Straßenbahnschleife zur Gustav-Deetjen-Allee begrenzt.

(423)

Ortsteil Weidedamm

Der Ortsteil Weidedamm wird im N durch die Hamburger Bahn, im SW die Ortsteile Regensburger Straße und Findorff-Bürgerweide und im SO durch die Ortsteile Bürgerpark und Neu-Schwachhausen begrenzt.

(424)

Ortsteil In den Hufen

Der Ortsteil In den Hufen wird im N durch den Ortsteil Blockland, im W den Autobahnzubringer Freihäfen einschließlich Autobahnauffahrt, im S den Ortsteil Weidedamm und im O durch die Ortsteile Neu-Schwachhausen und Lehe begrenzt.

(431)

Ortsteil Utbremen

Utbremen wird begrenzt im NO und SO von den Bahnanlagen, im SW von der Hans-Böckler-Straße und im NW von der Hansestraße und der Münchener Straße.

(432)

Ortsteil Steffensweg

Der Ortsteil Steffensweg wird im N durch die nördliche Begrenzung der Grundstücke Schule Nordstraße, Fuhrpark und Steinlager, im W den Ortsteil Überseestadt, im S die Hansestraße von der Nordstraße bis zum Spielplatz im Waller Grün und im O durch die westliche Begrenzung des Waller Grüns von der Hansestraße bis zur Bremerhavener Straße und die Bremerhavener Straße bis zur O-Grenze von Haus Nr. 82 begrenzt.

(433)

Ortsteil Westend

Der Ortsteil Westend wird im N durch die nördliche Begrenzung der Grundstücke Schule und Sportplatz Vegesacker Straße, Schule und Spielplatz Helgolander Straße und Gerdstraße bis zur Eisenbahn, im W den Ortsteil Steffensweg, im S den Ortsteil Utbremen und im O durch die Eisenbahn begrenzt.

(434)

Ortsteil Walle

Walle wird im NW durch den Nordwestrand des Waller Friedhofes, die Gröpelinger Heerstraße von der Altenescher Straße bis zur Ostgrenze von Haus Nr. 5 und den Westrand des Waller Seebades bis zu seiner nördlichen Ecke begrenzt. Die Grenze schneidet das Flst. 93/58 von Fl. VR 39 verläuft südwestlich des ehemaligen Bahngeländes bis zur Seewenjestraße, an ihr und dem Weg "Der Alte Deich" entlang über das Bahngelände, das bis zum Ortsteil Westend die Grenze im NO bildet. Im SW wird Walle durch den Ortsteil Überseestadt, im SO die Ortsteile Westend und Steffensweg begrenzt.

(435)

Ortsteil Osterfeuerberg

Der Ortsteil Osterfeuerberg wird im N durch die Verbindungsbahn zwischen der Eisenbahn Bremen-Bremerhaven und Bremen-Hamburg und im SW durch die Bahnlinie Bremen-Bremerhaven begrenzt.

(436)

Ortsteil Hohweg

Der Ortsteil Hohweg wird im N durch den Ortsteil Blockland, im W den Schlickwiesenweg und die Bahnlinie Bremen-Bremerhaven, im S den Ortsteil Osterfeuerberg und im O durch den Ortsteil In den Hufen begrenzt.

(437)

Ortsteil Überseestadt

Der Ortsteil Überseestadt umfasst den Getreidehafen, Holz- u. Fabrikenhafen und den Europahafen mit dem anschließenden Gelände. Er wird im SO durch die Oldenburger Bahn, im SW durch die Weser von der Oldenburger Bahn bis zu einer Linie, die rechtwinkelig von der Wesermitte in Richtung auf den Gröpelinger Fährweg abknickt, begrenzt, im NW durch den Gröpelinger Fährweg und im NO durch die Werftstraße/Bremerhavener Straße/Nordstraße, die Bogenstraße, dem ehemaligen Zollzaun parallel zur Heimatstraße und dessen Verlängerung bis zur Nordstraße, der nordöstlichen Begrenzung der Hans-Böckler-Straße und ab Hansa-Tor durch die Nordstraße und die Hans-Böckler-Straße bis zur Oldenburger Bahn.

(441)

Ortsteil Lindenhof

Der Ortsteil Lindenhof wird im N durch die Debstedter Straße, im W die Ortsteile Industriehäfen und Überseestadt, im S den Ortsteil Walle und im O durch die Gröpelinger Heerstraße (Nr. 60 bis 298) begrenzt.

(442)

Ortsteil Gröpelingen

Gröpelingen wird im NW durch die Straßen Beim Ohlenhof und Halmerweg und die geradlinige Verlängerung des Halmerweges bis zur NO-Seite des Bahngeländes, im SW die Gröpelinger Heerstraße (Nr. 5 bis 199), im SO den Ortsteil Walle und im NO durch die Bahnlinie Bremen-Bremerhaven begrenzt.

(443)

Ortsteil Ohlenhof

Der Ortsteil Ohlenhof wird im NW durch die NW-Grenze des Grundstücks der Diakonissenanstalt, den SO-Rand von VR Flur 104, den N-Rand des ehemaligen Bahngeländes unter Einschluß der Straße Am Kammerberg (westliche hintere Grundstücksgrenze), durch den Ostrand des Geländes der Justizvollzugsanstalt (entsprechend des Bebauungsplanes 1129), durch die O-Grenze der VR Flur 104 nach N bis zur Eisenbahn, im W den Ortsteil Industriehäfen, im S die Ortsteile Lindenhof und Gröpelingen und im NO durch die Bahnlinie Bremen-Bremerhaven begrenzt.

(444)

Ortsteil In den Wischen

Der Ortsteil In den Wischen wird im NO durch den Ortsteil Blockland, im W den W-Rand der Fl. VR 17 und 18 ausschließlich des Geländes der Jugendvollzugsanstalt, im S die Bahnlinie Bremen-Bremerhaven und im O durch den Ortsteil Hohweg begrenzt.

(445)

Ortsteil Oslebshausen

Oslebshausen wird begrenzt im NO vom Ortsteil Blockland, im SO von den Ortsteilen Ohlenhof und In den Wischen und SW vom Ortsteil Industriehäfen. Im NW schließt die Grambker Schleife (Hafenbahn) den Ortsteil ab, wobei die Oslebshauser Heerstraße westlich der Haus-Nr. 310 und 327 geschnitten wird und diese von der Grambker Heerstraße trennt. In der Verlängerung der Grenze zwischen den Grundstücken Tucholskystraße Nr. 7 und Nr. 9 kreuzt die Grenze die Bremerhavener Bahn, verläuft geradlinig weiter entlang eines Grabens, überquert die Straße Nachtweide und folgt der W-Grenze des Flurstückes 5/1 der VR Flur 379, schließt das Kleingartengelände an der Nachtweide ein, überquert die Autobahn, läuft an dieser entlang und erreicht westlich des Flurstücks 23/9 der VR Flur 379 das Maschinenfleet.


5. Stadtbezirk Nord
(511)

Ortsteil Burg-Grambke

Burg-Grambke wird im N von der Lesummitte, im O vom Ortsteil Blockland, im SO vom Ortsteil Oslebshausen und im S vom Ortsteil Industriehäfen (Klöckner-Gelände) begrenzt. Am Weg Vor den Hohen Bunten wendet sich die Grenze in nördlicher Richtung vom Klöckner-Gelände ab und erreicht am Burger Sielgraben die Siedlung Dunge, die nach Burg-Grambke einbezogen wird. Die Grenze verläuft sodann weiter an der Dunger Straße und westlich der Grundstücke an der Straße Auf der Fredewisch, trifft auf die Lesumbroker Landstraße westlich von Haus Nr. 52, läuft an ihr in nordwestlicher Richtung, überquert sie beim Siel westlich von Haus Nr. 51 und trifft am Graben verlaufend auf die Lesummitte.

(512)

Ortsteil Werderland

Der Ortsteil Werderland wird im N von der NW-Grenze der VR Flur 182 und deren Verlängerung bis zur Lesummitte und von der Lesummitte, im O von den Ortsteilen Burg-Grambke und Industriehäfen und im S sowie im W von der Weser bzw. der Landesgrenze umschlossen.

(513)

Ortsteil Burgdamm

Burgdamm wird im N durch die Landesgrenze, im W durch den Lesumer Schnellweg bis zur Einmündung der Straße Heidbergstift begrenzt. Die Grenze läuft weiter in südöstlicher Richtung zurück zur Ihle, entlang der Ihle bis zur Bahnlinie Bremen-Vegesack, entlang dieser, dann entlang der Bremer Heerstraße bis zum südlichsten Graben des Lesumer Heulandes, durch diesen bis zur Lesum. Im S bildet die Lesum und im O die Landesgrenze die Begrenzung.

(514)

Ortsteil Lesum

Lesum wird im N durch die Landesgrenze, im W den Holthorster Weg, die O-Grenze des Grundstücks Kränholm, die Eisenbahn und An Knoops Park bis zur Lesum im S die Lesummitte und im O durch den Ortsteil Burgdamm begrenzt.

(515)

Ortsteil St. Magnus

St. Magnus wird im N durch die Landesgrenze, im W durch eine Linie begrenzt, die östlich von Flurstück 1 der VR Flur 356 von der Landesgrenze nach S abzweigt, den Schönebecker Kirchweg von der Straße Zum Fichtenhof trennt, an ihm in nordwestlicher Richtung entlangläuft und dann in südlicher Richtung westlich des Flurstücks 82 der VR Flur 356 verläuft und den Punkt erreicht, der die Vegesacker Heerstraße von der Straße Unter den Linden trennt. Von diesem Punkt folgt die Grenze der Vegesacker Heerstraße in westlicher Richtung bis zur Abfahrt der B 74, dann an der nördlichen Böschungsoberkante der Abfahrt in südöstlicher Richtung bis zur W-Grenze der VR Flur 358 und an dieser in südlicher Richtung bis zur Vegesacker Bahn, überschreitet diese, wendet sich dann nach W und schließt das Grundstück Windmühlenstraße 22 ein, die Siedlung Schierholz/Schäferheide jedoch aus.

Östlich der Siedlung verläuft die Grenzlinie nach S bis zum Grohner Friedhof, an dessen O-Grenze bis zur Grenze des Kasernengeländes und an dieser entlang, bis sie die Friedrich-Humbert-Straße erreicht. Nach Überquerung der Straße umschließt die Grenzlinie die VL Flur 359 bis zur Lesummitte. Die Grundstücke Friedrich-Humbert-Straße 1 bis 9 a (ungerade), 8 bis 14 (gerade), gehören zum Ortsteil St. Magnus. Im S wird St. Magnus durch die Lesum und im O durch den Ortsteil Lesum begrenzt.

(521)

Ortsteil Vegesack

Vegesack wird im N durch die B 74, im W die Georg Gleistein-Straße (Nr. 73 bis 37), die Fritz-Wildung-Straße, die Ludwig-Jahn-Straße, die Straße Fährgrund und die Schulkenstraße bis zur Wesermitte, im S die Landesgrenze und im O durch den Ortsteil Werderland, die Mitte der Hafeneinfahrt des Vegesacker Hafens, die Mitte des Vegesacker Hafens, die S-Grenze des Vegesacker Bahnhofsplatzes und die Hermann-Fortmann-Straße und die Zufahrtstraße bis zur Unterführung der B 74 zur Straße Auf dem Krümpel begrenzt.

(522)

Ortsteil Grohn

Grohn wird im N durch die Eisenbahn, im W den Ortsteil Vegesack, im S die Lesummitte und im O durch den Ortsteil St. Magnus begrenzt.

(523)

Ortsteil Schönebeck

Schönebeck wird im NO durch die Landesgrenze, im W die Borchshöher Straße (Nr. 147 bis 17), im S die Ortsteile Vegesack, Grohn und St. Magnus und im O durch den Ortsteil St. Magnus begrenzt.

(524)

Ortsteil Aumund-Hammersbeck

Aumund-Hammersbeck wird N und W durch die Landesgrenze, im S die Hammersbecker Straße, die Georg-Gleistein-Straße und die B 74 und im O durch den Ortsteil Schönebeck begrenzt.

(525)

Ortsteil Fähr-Lobbendorf

Fähr-Lobbendorf wird im N durch den Ortsteil Aumund-Hammersbeck und die Landesgrenze, im W durch die W-Grenze des Grundstückes Hammersbecker Straße Nr. 223, den W-Rand des Geländes des Zentralkrankenhauses Bremen-Nord bis zum Verbindungsweg zwischen der Straße Am Forst und der Kuhstraße und dann durch die W-Grenze des Grundstückes Kuhstraße Nr. 20 sowie der W-Grenze der Fluren VR 160 und 159 einschließlich des Grundstücks Lindenstraße Nr. 105 bis zur Weser, im S die Weser und im O durch die Ortsteile Vegesack und Aumund-Hammersbeck begrenzt.

(531)

Ortsteil Blumenthal

Blumenthal wird im NO durch die Landesgrenze, den Weg südlich des Friedhofes am Godenweg, den Godenweg und die Lüssumer Straße (Nr. 115 bis 165) im W die Straße Kreinsloger (Nr. 9 bis 149), deren Verlängerung bis zur Weserstrandstraße, die Weserstrandstraße bis zur W-Grenze des Grundstücks Weserstrandstraße Nr. 21 und deren Verlängerung bis zur Weser, im S die Weser und im O durch den Ortsteil Fähr-Lobbendorf begrenzt.

(532)

Ortsteil Rönnebeck

Rönnebeck wird im N durch die Ermlandstraße, Turnerstraße (Nr. 70 bis 64), die Cranzer Straße (Nr. 2 bis 32) und Samlandstraße (Nr. 2 a bis 24), im W durch die Straßen Am Rottpohl (Nr. 19 bis 1), Richard-Taylor-Str. (Nr. 11 a bis 27), An der Amtsweide und durch die W-Grenze des Grundstückes Farger Straße Nr. 8 und deren Verlängerung bis zur Landesgrenze, im S die Landesgrenze und im O durch den Ortsteil Blumenthal begrenzt.

(533)

Ortsteil Lüssum-Bockhorn

Lüssum-Bockhorn wird im O und N durch die Landesgrenze, im W den östlichen Wifozaun (einschließlich des Geländes der Schule Sandwehen, Flurstück 142/3 der VR Flur 140), von der Landesgrenze bis zur Heinrich-Steffens-Straße, die Heinrich-Steffens-Straße und die Samlandstraße (Nr. 45 bis 31) und im S durch die Ortsteile Rönnebeck und Blumenthal begrenzt.

(534)

Ortsteil Farge

Farge wird im N durch die Landesgrenze, im NW den westlichen Wifo-Zaun, die Heidstraße (Nr. 21 bis 1), den Pötjerweg (Nr. 23 bis 21), die Wilhelm-Brandhorst-Straße (Nr. 37 bis 1) und die Straße Unterm Berg, deren Verlängerung bis zur W-Grenze des Grundstückes des Bauhofes, durch diese und deren Verlängerung bis zur Landesgrenze, im SW die Landesgrenze und im O durch die Ortsteile Rönnebeck und Lüssum-Bockhorn begrenzt.

(535)

Ortsteil Rekum

Rekum wird in N, W und O durch die Landesgrenze und im SO durch den Ortsteil Farge begrenzt.



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