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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2006

Veröffentlichungsdatum:12.04.2006 Inkrafttreten28.07.2006
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2006 bis 31.12.2006Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 18.07.2006 (Brem.GBl. S. 355)
Fundstelle Brem.GBl. 2006, S. 153
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2006
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2006
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen
an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2006
Vom 28. März 2006
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2006 bis 31.12.2006

durch Zeitablauf erledigt

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 18.07.2006 (Brem.GBl. S. 355)

Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954), verordnet der Senat:

§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

Stadtbezirk Nord:

a)

23. April 2006 in den Ortsteilen Blumenthal und Rönnebeck,

b)

30. April 2006 in dem Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

c)

2. Juli 2006 in den Ortsteilen Lesum und St. Magnus,

d)

1. Oktober 2006 in dem Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

in der Zeit von 13 bis 18 Uhr,

2.

Stadtbezirk West:

2. Juli 2006 im Stadtteil Gröpelingen,

in der Zeit von 12 bis 17 Uhr,

3.

Stadtbezirke Mitte und Ost:

a)

23. April 2006 in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff,

b)

7. Mai 2006 in der Hans-Bredow-Straße (Ortsteil Osterholz),

c)

16. Juli 2006 in den Straßen Am Wall, Bischofsnadel, Ostertorsteinweg, Vor dem Steintor, Wulwesstraße und Fedelhören bis zur Straße Rembertiring (Ortsteile Altstadt, Steintor und Ostertor),

d)

27. August 2006 in den Ortsteilen Ostertor, Steintor und der Straße Am Wall bis zur Straße Herdentor (Ortsteil Altstadt),

e)

17. September in der Hans-Bredow-Straße (Ortsteil Osterholz),

f)

8. Oktober 2006 in der Straße Berliner Freiheit (Ortsteil Neue Vahr Südost),

g)

22. Oktober 2006 in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff,

h)

13. August 2006 im Ortsteil Altstadt, ausgenommen die Straße Am Wall zwischen Ostertorsteinweg und Herdentor,

in der Zeit von 13 bis 18 Uhr,

4.

Stadtbezirk Süd:

a)

11. Juni 2006 in den Straßen Kirchhuchtinger Landstraße, Trupen, Huchtinger Fleet und An der Höhpost (Ortsteil Kirchhuchting),

b)

16. Juli 2006 in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße (Ortsteil Habenhausen),

in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.


§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadt- oder Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (Brem.GBl. S. 23 - 2011-b-2), die zuletzt durch Verordnung vom 7. April 1987 (Brem.GBl. S. 147) geändert worden ist.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 28. März 2006

Der Senat


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