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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2007

Veröffentlichungsdatum:22.03.2007 Inkrafttreten24.06.2007
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 24.06.2007 bis 31.12.2007Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Verordnung vom 19.06.2007 (Brem. GBl. S. 407)
Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 209
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2007
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten
von Verkaufsstellen an Sonntagen in der
Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2007
Vom 13. März 2007
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 24.06.2007 bis 31.12.2007

durch Zeitablauf erledigt

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 19.06.2007 (Brem. GBl. S. 407)

Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt durch Artikel 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

Stadtbezirk Nord:

a)

22. April 2007 in den Ortsteilen Blumenthal und Rönnebeck,

b)

29. April 2007 in dem Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

c)

1. Juli 2007 in den Ortsteilen Lesum und St. Magnus,

d)

28. Oktober 2007 in dem Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

in der Zeit von 13 bis 18 Uhr,

2.

Stadtbezirk West:

8. Juli 2007 im Stadtteil Gröpelingen,

in der Zeit von 12 bis 17 Uhr,

3.

Stadtbezirke Mitte und Ost:

a)

6. Mai 2007 im Ortsteil Osterholz,

b)

24. Juni 2007 in den Straßen Am Wall, Bischofsnadel, Ostertorsteinweg, Vor dem Steintor, Wulwesstraße und Fedelhören bis zur Straße Rembertiring (Ortsteile Altstadt, Steintor und Ostertor),

c)

12. August 2007 im Ortsteil Altstadt, ausgenommen die Straße Am Wall zwischen Ostertorsteinweg und Herdentor,

d)

26. August 2007 in den Ortsteilen Ostertor, Steintor und der Straße Am Wall zwischen Ostertorsteinweg und Herdentor (Ortsteil Altstadt),

e)

7. Oktober 2007 in der Straße Berliner Freiheit (Ortsteil Neue Vahr Südost),

f)

21. Oktober 2007 in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide,

g)

4. November 2007 im Ortsteil Osterholz,

h)

1. Juli 2007 in der Straße Berliner Freiheit (Ortsteil Neue Vahr Südost)

in der Zeit von 13 bis 18 Uhr,

4.

Stadtbezirk Süd:

a)

3. Juni 2007 im Ortsteil Kirchhuchting,

b)

15. Juli 2007 in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße (Ortsteil Habenhausen),

in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.


§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadt- oder Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (Brem.GBl. S. 23 - 2011-b-2), die zuletzt durch Verordnung vom 7. April 1987 (Brem.GBl. S. 147) geändert worden ist.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 13. März 2007

Der Senat


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