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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2008

Veröffentlichungsdatum:07.04.2008 Inkrafttreten08.04.2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.04.2008 bis 31.12.2008Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 65
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2008
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2008
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen
an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2008
Vom 1. April 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.04.2008 bis 31.12.2008

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Auf Grund des § 10 Abs. 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1) verordnet der Senat:

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§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

Stadtbezirk Nord:

a)

20. April 2008 in den Ortsteilen Blumenthal und Rönnebeck,

b)

4. Mai 2008 im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

c)

5. Oktober 2008 im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

2.

Stadtbezirke Mitte und Ost:

a)

4. Mai 2008 im Ortsteil Osterholz,

b)

25. Mai 2008 im Ortsteil Altstadt, ausgenommen die Straße Am Wall zwischen Ostertorsteinweg und Herdentor,

c)

15. Juni 2008 in den Straßen Am Wall, Bischofsnadel, Ostertorsteinweg, Vor dem Steintor, Wulwesstraße und Fedelhören bis zur Straße Rembertiring (Ortsteile Altstadt, Steintor und Ostertor),

d)

24. August 2008 in den Ortsteilen Ostertor und Steintor,

e)

5. Oktober 2008 in der Straße Berliner Freiheit (Ortsteil Neue Vahr Südost),

f)

26. Oktober 2008 in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide,

3.

Stadtbezirk Süd:

a)

6. Juli 2008 in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße (Ortsteil Habenhausen),

b)

14. September 2008 im Ortsteil Kirchhuchting.


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§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (Brem.GBl. S. 23 - 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 Nr. 2 des Ortsgesetzes vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 32) geändert worden ist.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 1. April 2008

Der Senat

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