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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2009

Veröffentlichungsdatum:27.03.2009 Inkrafttreten28.03.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.03.2009 bis 31.12.2009Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 69
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2009
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2009
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von
Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2009
Vom 24. März 2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.03.2009 bis 31.12.2009

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Aufgrund des § 10 Abs. 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1) verordnet der Senat:

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§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 5. April 2009

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide,

2.

am 19. April 2009

in den Ortsteilen Blumenthal und Rönnebeck,

3.

am 3. Mai 2009

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

b)

im Ortsteil Osterholz,

4.

am 7. Juni 2009

in den Straßen Am Wall und Bischofsnadel (Ortsteil Altstadt),

5.

am 21. Juni 2009

a)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße (Ortsteil Habenhausen),

b)

im Stadtteil Gröpelingen und den Ortsteilen Industriehäfen und Walle,

6.

am 30. August 2009

a)

in den Ortsteilen Ostertor, Steintor und der Straße Am Wall zwischen Ostertorsteinweg und Herdentor (Ortsteil Altstadt),

b)

im Ortsteil Kirchhuchting,

7.

am 4. Oktober 2009

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

b)

in der Straße Berliner Freiheit (Ortsteil Neue Vahr Südost),

c)

im Ortsteil Osterholz,

8.

am 25. Oktober 2009

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürger-weide,

9.

am 8. November 2009

a)

im Ortsteil Osterholz,

b)

im Stadtteil Gröpelingen und dem Ortsteil Industriehäfen.


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§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (Brem.GBl. S. 23 - 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 Nr. 2 des Ortsgesetzes vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 32) geändert worden ist.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 24. März 2009

Der Senat

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