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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2010

Veröffentlichungsdatum:10.03.2010 Inkrafttreten11.03.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.03.2010 bis 31.12.2010Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 189
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2010
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2010
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen
an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2010
Vom 2. März 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.03.2010 bis 31.12.2010

durch Zeitablauf erledigt

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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das durch Gesetz vom 23. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 207) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 11. April 2010

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide,

2.

am 18. April 2010

in den Ortsteilen Blumenthal und Rönnebeck,

3.

am 2. Mai 2010

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

b)

im Stadtteil Gröpelingen und den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt,

4.

am 30. Mai 2010

a)

im Ortsteil Osterholz,

b)

in den Straßen Am Wall und Bischofsnadel (Ortsteil Altstadt),

5.

am 6. Juni 2010

in den Straßen Borgfelder Heerstraße, Borgfelder Landstraße, Hamfhofweg, Krögersweg, Moorkuhlenweg und Querlandstraße,

6.

am 29. August 2010

in den Ortsteilen Ostertor, Steintor und der Straße Am Wall zwischen Ostertorsteinweg und Herdentor (Ortsteil Altstadt),

7.

am 10. Oktober 2010

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Ortsteil Grohn),

b)

in der Straße Berliner Freiheit (Ortsteil Neue Vahr Südost),

c)

im Ortsteil Osterholz,

d)

im Ortsteil Kirchhuchting,

8.

am 31. Oktober 2010

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide,

9.

am 7. November 2010

a)

im Ortsteil Osterholz,

b)

im Stadtteil Gröpelingen und dem Ortsteil Industriehäfen.


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§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR - 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 des Ortsgesetzes vom 24. März 2009 (Brem.GBl. S. 93) geändert worden ist.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 2. März 2010

Der Senat

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