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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2011

Veröffentlichungsdatum:25.03.2011 Inkrafttreten26.03.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 26.03.2011 bis 31.12.2011Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 183
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2011
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2011
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen
an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2011
Vom 15. März 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 26.03.2011 bis 31.12.2011

durch Zeitablauf erledigt

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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 17. April 2011

a)

im Stadtteil Gröpelingen und den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt,

b)

in den Ortsteilen Blumenthal und Rönnebeck,

c)

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide,

2.

am 8. Mai 2011

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

3.

am 29. Mai 2011

im Ortsteil Osterholz,

4.

am 3. Juli 2011

a)

im Stadtteil Gröpelingen und den Ortsteilen Walle und Industriehäfen,

b)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

c)

im Ortsteil Kirchhuchting,

5.

am 4. September 2011

in den Straßen Am Wall, Bischofsnadel, Ostertorsteinweg, Vor dem Steintor, Wulwesstraße und Fedelhören,

6.

am 9. Oktober 2011

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

in der Straße Berliner Freiheit (Einkaufszentrum),

c)

im Ortsteil Osterholz,

7.

am 30. Oktober 2011

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff-Bürgerweide,

8.

am 6. November 2011

a)

im Ortsteil Osterholz,

b)

im Stadtteil Gröpelingen und dem Ortsteil Industriehäfen.


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§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011 - b-2), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 des Ortsgesetzes vom 24. März 2009 (Brem.GBl. S. 93) geändert worden ist.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 15. März 2011

Der Senat

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