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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellenan Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2013

Veröffentlichungsdatum:22.03.2013 Inkrafttreten23.03.2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.03.2013 bis 31.12.2013Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2013, S. 106
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2013
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2013
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten
von Verkaufsstellenan Sonntagen
in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2013
Vom 12. März 2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.03.2013 bis 31.12.2013

durch Zeitablauf erledigt

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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Februar 2012 (Brem.GBl. S. 95) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 7. April 2013

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

2.

am 14. April 2013

in den Ortsteilen Blumenthal und Rönnebeck,

3.

am 5. Mai 2013

a)

in den Ortsteilen Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

im Ortsteil Osterholz,

4.

am 9. Juni 2013

a)

im Ortsteil Kirchhuchting,

b)

im Stadtteil Gröpelingen, dem Ortsteil Industriehäfen und der Straße Auf den Delben,

5.

am 23. Juni 2013

a)

in den Straßen Am Wall und Bischofsnadel,

b)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

6.

am 1. September 2013

im Ortsteil Kirchhuchting,

7.

am 8. September 2013

in den Straßen Am Wall, Bischofsnadel, Ostertorsteinweg, Vor dem Steintor, Wulwesstraße und Fedelhören,

8.

am 6. Oktober 2013

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

in der Straße Berliner Freiheit (Einkaufszentrum),

c)

im Ortsteil Osterholz,

9.

am 3. November 2013

a)

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

b)

im Stadtteil Gröpelingen und dem Ortsteil Industriehäfen.


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§ 2

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 des Ortsgesetzes vom 24. März 2009 (Brem.GBl. S. 93) geändert worden ist.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 12. März 2013

Der Senat

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