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Verordnung über den Volkstrauertag

Veröffentlichungsdatum:31.03.1955 Inkrafttreten01.04.1955
Fundstelle Brem.GBl. 1955, S. 57
Gliederungsnummer:113-c-2
Zitiervorschlag: "Verordnung über den Volkstrauertag vom 4. März 1955 (Brem.GBl. 1955, S. 57)"

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juris-Abkürzung: VolkstrV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 113-c-2
juris-Abkürzung:VolkstrV BR
Ausfertigungsdatum:04.03.1955
Gültig ab:01.04.1955
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1955, 57
Gliederungs-Nr:113-c-2
Verordnung über den Volkstrauertag
Vom 4. März 1955
Zum 17.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund von § 12 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem. Ges.-Bl. S. 115)

verordnet der Senat:

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§ 1

Der zweite Sonntag vor dem 1. Advent ist Volkstrauertag.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 4. und bekanntgemacht am 31. März 1955.

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