Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den allgemeinen mittleren Vollzugsdienst (APOmittlVollzD) vom 4. September 2001

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den allgemeinen mittleren Vollzugsdienst (APOmittlVollzD) vom 4. September 2001

Amtliche Abkürzung:APOmittlVollzD
Ausfertigungsdatum:04.09.2001
Gültig ab:01.05.2000
Gültig bis:31.07.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2001, 295
Gliederungs-Nr:2040-k-9
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
den allgemeinen mittleren Vollzugsdienst
(APOmittlVollzD)
Vom 4. September 2001

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Inhaltsverzeichnis, §§ 11 und 21 geändert, § 12a eingefügt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.07.2002 (Brem.GBl. S. 313)

2.

§ 32 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 08.04.2003 (Brem.GBl. S. 147)

3.

§ 20 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18.12.2003 (Brem.GBl. S. 413)

4.

§ 34 geändert durch Artikel 1 Nr. 10 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

1.

§ 34 geändert durch Artikel 1 Abs. 10 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.