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Dem in Bremen am 15. Oktober 1996 von dem Senator für Finanzen für die Freie Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen wird zugestimmt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben.
Bremen, den 19. November 1996
Der Senat