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Dem in Hamburg am 15. November 1991, in Schwerin am 2. Dezember 1991, in Hannover am 17. Dezember 1991, in Kiel am 20. Dezember 1991 und in Bremen am 13. Januar 1992 unterzeichneten Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben.
Bremen, den 26. Mai 1992
Der Senat