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Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Veröffentlichungsdatum:05.06.1992 Inkrafttreten06.06.1992
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 06.06.1992 bis 08.12.2009Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1992, S. 130
Gliederungsnummer:70-f-1

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juris-Abkürzung: WPrOHAuaDAbkG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 70-f-1
juris-Abkürzung:WPrOHAuaDAbkG BR
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:70-f-1
Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung
der Wirtschaftsprüferordnung in den Länder Bremen, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Vom 26. Mai 1992
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 06.06.1992 bis 08.12.2009

aufgeh. durch Art. 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 517)

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Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetzt:

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Artikel 1

Dem in Hamburg am 15. November 1991, in Schwerin am 2. Dezember 1991, in Hannover am 17. Dezember 1991, in Kiel am 20. Dezember 1991 und in Bremen am 13. Januar 1992 unterzeichneten Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben.

Bremen, den 26. Mai 1992

Der Senat

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