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  • Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BremAGWVG) vom 2. Februar 1993

Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BremAGWVG)

Veröffentlichungsdatum:17.02.1993 Inkrafttreten13.12.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 10.11.2020Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 43
Gliederungsnummer:2181-a-1

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juris-Abkürzung: BremAGWVG
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2181-a-1
Amtliche Abkürzung:BremAGWVG
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2181-a-1
Bremisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes
(BremAGWVG)
Vom 2. Februar 1993
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 10.11.2020
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände

Die Rechtsaufsicht nach § 72 Abs. 1 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl I S. 405) in der jeweils geltenden Fassung führen im Lande Bremen

1.

für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr,

2.

für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.


Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

(Änderungsanweisungen)

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (Aufhebungsanweisungen)

Bremen, den 2. Februar 1993

Der Senat


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