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Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser

Veröffentlichungsdatum:17.04.2003 Inkrafttreten18.04.2003
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 18.04.2003 bis 30.04.2011Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2003, S. 163
Gliederungsnummer:205-c-3

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juris-Abkürzung: WasSchPolAufgNDAbkG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 205-c-3
juris-Abkürzung:WasSchPolAufgNDAbkG BR
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:205-c-3
Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und
der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung
wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser
Vom 8. April 2003
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 18.04.2003 bis 30.04.2011

aufgeh. durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 364)

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Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

(1) Dem in Hannover am 18. März 2003 von den Ländern Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel V in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

(3) Das Gesetz über die Bestätigung des Abkommens zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser vom 19. Dezember 1952 (Sa BremR 205-c-3), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 1958 (Brem.GBl. S. 25), tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser vom 28.August/ 11. Oktober 1952, geändert durch das Abkommen vom 19. Juni/ 28. Juni 1957 außer Kraft tritt. Der Tag nach Satz 1 ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

Bremen, den 8. April 2003

Der Senat

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