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Verordnung zur Anpassung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen

Veröffentlichungsdatum:12.07.2012 Inkrafttreten13.07.2012
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 278
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Anpassung der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 27. Juni 2012 (Brem.GBl. 2012, S. 278)"

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juris-Abkürzung: Wi/HfVwKostAnpV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:Wi/HfVwKostAnpV BR
Ausfertigungsdatum:27.06.2012
Gültig ab:13.07.2012
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2012, 278
Gliederungs-Nr:-
Verordnung zur Anpassung der Kostenverordnung
der Verwaltung Wirtschaft und Häfen
Vom 27. Juni 2012
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 3 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 566) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511 - 203-c-10), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Dezember 2009 (Brem.GBl. S. 541) geändert worden ist, wird mit Zustimmung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen verordnet:

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Artikel 1

Die Nummern 150, 151 und 160 der Anlage zu § 1 (Kostenverzeichnis Wirtschaft und Häfen) der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 4. September 2002 (Brem.GBl. S. 511 - 203-c-10), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Dezember 2009 (Brem.GBl. S. 541) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.

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Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 27. Juni 2012

Der Senator für Wirtschaft,
Arbeit und Häfen

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Anhang

(zu Artikel 1)

Nummer

Kostentatbestand

Kostensatz
Euro

15

Gewerbewesen (ausgenommen Gaststättenwesen)

 

150

Gewerbeordnung (GewO) und Durchführungsvorschriften

 

150.00

Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen und andere Amtshandlungen in Gewerbeangelegenheiten, für die in diesem Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist

nach Zeit- und
Sachaufwand
zzgl. Auslagen

 

Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO)

 

150.01

Einfache Einzelauskunft (Name, Tätigkeit, Betriebsstätte)

7,00

 

Im automatisierten Verfahren

gebührenfrei

150.02

Erweiterte Einzelauskunft

14,00

 

Im automatisierten Verfahren

11,00

150.03

Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen und die Aufgabe des Gewerbes einschließlich des Empfangs der Anzeigebescheinigung (§ 14 Absatz 1 i.V.m. § 15 Absatz 1 GewO)

 

 

Gewerbeanmeldung (§ 14 Absatz 4 Nummer 1 GewO)

16,00

 

Gewerbeummeldung (§ 14 Absatz 4 Nummer 2 GewO)

8,00

 

Gewerbeabmeldung (§ 14 Absatz 4 Nummer 3 GewO)

gebührenfrei

150.04

Beanstandung einer Gewerbeanzeige

16,00

150.05

je Mehr- oder Ersatzausfertigung

8,00

150.06

Nachkontrolle eines Gewerbebetriebs, die durch Beanstandung oder begründete Beschwerde erforderlich wird

53,00
bis 791,00

 

Schaustellungen von Personen

 

150.07

Erlaubnis nach § 33a GewO

132,00

 

Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeiten

 

150.08

Erlaubnis zum Aufstellen technischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Absatz 1 GewO

301,00
bis 1 724,00

150.09

Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte nach § 33c Absatz 3 GewO

385,00

150.10

Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33d GewO

301,00
bis 1 724,00

150.11

Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens

433,00
bis 8 060,00

 

Pfandleihgewerbe

 

150.12

Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandleihvermittlungsgewerbes nach § 34 GewO

174,00

 

Bewachungsgewerbe

 

150.13

Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO

395,00
bis 1 745,00

150.14

Meldung je Wachperson gemäß § 9 Absatz 3 Bewachungsverordnung (BewachV)

48,00

150.15

Überprüfung einer gemeldeten Wachperson aus besonderem Anlass

53,00
bis 370,00

150.16

Abmeldung je Wachperson nachgemäß § 9 Absatz 3 BewachV

7,00

150.17

Abmeldung je Wachperson nach § 9 Absatz 3 BewachV nach behördlichem Hinweis

43,00

150.18

Untersagung der Beschäftigung einer Wachperson nach § 34a Absatz 4 GewO

85,00
bis 528,00

 

Versteigerergewerbe

 

150.19

Versteigerererlaubnis nach § 34b GewO

116,00

 

Maklergewerbe

 

150.20

Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 GewO

378,00

150.21

Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit oder aus anderen Gründen nach § 35 GewO

227,00
bis 4 309,00

 

Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.

 

150.22

Gestattung der Wiederaufnahme eines untersagten Gewerbebetriebes

385,00

150.23

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 GewO

53,00
bis 844,00

150.24

Auskunftsanforderung nach § 38 Absatz 1 Satz 3 GewO

37,00

 

(zusätzlich zu den Kosten für das Führungszeugnis oder/und die Gewerbezentralregisterauskunft)

 

150.25

Fristverlängerungen nach § 49 Absatz 2 GewO

16,00

 

Reisegewerbe

 

150.26

Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO

116,00

150.27

Erteilung einer Zweitschrift oder Ersatzausfertigung einer Reisegewerbekarte

33,00

150.28

Änderung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte

15,00

150.29

Untersagung des Reisegewerbes nach § 59 GewO

78,00

 

Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.

bis 216,00

150.30

Untersagung eines Wanderlagers nach § 56a GewO

116,00

150.31

Ausstellung oder Verlängerung der Geltungsdauer einer Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Absatz 2 GewO)

116,00

150.32

Änderung oder Ergänzung der Gewerbelegitimationskarte

16,00

150.33

Erlaubnis nach § 60 a GewO für die Veranstaltung von Glücksspielen auf Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen

116,00
bis 390,00

150.34

Festsetzung von Veranstaltungen nach § 69 Absatz 1 GewO

55,00
bis 1 097,00

150.35

Rücknahme und Widerruf von Gewerbeerlaubnissen nach den Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsrechts

222,00
bis 4 309,00

 

Auf die Festsetzung der Gebühr kann bei offenkundiger Vermögenslosigkeit zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung verzichtet werden.

 

151

Gewerberechtliche Nebengesetze

 

151.00

Untersagung der Betriebsfortsetzung nach § 16 Absatz 3 der Handwerksordnung

116,00
bis 2 216,00

16

Gaststättenwesen

 

160

Amtshandlungen nach dem Bremischen Gaststättengesetz (BremGastG) und der Bremischen Gaststättenverordnung (BremGastV)

 

160.00

Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen und andere Amtshandlungen in Gaststättenangelegenheiten, für die in diesem Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist

nach Zeit- und
Sachaufwand
zzgl. Auslagen

160.01

Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes

116,00

 

Für Auflagen und Bedingungen bei Erteilung der Erlaubnis ist die Nummer 160.04 anzuwenden;

 

 

Für die Rücknahme und den Widerruf ist die Nummer 150.35 anzuwenden.

 

160.02

Vorübergehende Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 2 Absatz 3 BremGastG

48,00

160.03

Fristverlängerung nach § 2 Absatz 5 BremGastG

16,00

160.04

Anordnungen und Auflagen nach Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 BremGastG und Anordnungen bei erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben nach § 2 Absatz 6 BremGastG

nach Zeit- und
Sachaufwand
zzgl. Auslagen

160.05

Beschäftigungsverbot nach § 5 BremGastG

385,00

160.06

Nachkontrolle eines Gaststättenbetriebs nach § 7 BremGastG, die durch Beanstandung oder begründete Beschwerde erforderlich wird

53,00
bis 791,00

160.07

Sperrzeitverkürzung oder Sperrzeitaufhebung (§ 4 BremGastV)

 

 

im Einzelfall

16,00

 

für einen Kalendermonat, bis zu einem Jahr

116,00

160.08

Ausnahmen von der Sperrzeit nach § 4 BremGastV durch Allgemeinverfügung

gebührenfrei

160.09

Anzeigepflicht nach § 5 Absatz 1 BremGastV

116,00

160.10

Meldung je Wachperson gemäß § 5 Absatz 2 BremGastV

48,00

160.11

Überprüfung einer gemeldeten Wachperson aus besonderem Anlass

53,00
bis 528,00

160.12

Abmeldung je Wachperson gemäß § 5 Absatz 2 BremGastV

7,00

160.13

Abmeldung je Wachperson gemäß § 5 Absatz 2 BremGastV nach behördlichem Hinweis

43,00

160.14

Auskunftsanforderung gemäß § 5 Absatz 3 BremGastV (zusätzlich zu den Kosten für das Führungszeugnis)

32,00

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