Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz über das Aufstellen von Wohnwagen und die Zulassung von Wohnwagenplätzen (Wohnwagengesetz) vom 19. Juni 1956

Gesetz über das Aufstellen von Wohnwagen und die Zulassung von Wohnwagenplätzen (Wohnwagengesetz) vom 19. Juni 1956

juris-Abkürzung:WoWagG BR
Ausfertigungsdatum:19.06.1956
Gültig ab:30.08.1956
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:SaBremR 2190-d-1 1956, 71
Gliederungs-Nr:2190-d-1
Gesetz über das Aufstellen von Wohnwagen
und die Zulassung von Wohnwagenplätzen
(Wohnwagengesetz)
Vom 19. Juni 1956

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 8 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 08.09.1970 (Brem.GBl. S. 94)

2.

§ 7 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.1990 (Brem.GBl. S. 469)

3.

§§ 7 und 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 13. Oktober 1992 (Brem.GBl. S. 607)

4.

§§ 7 und 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

5.

§§ 7 und 10 geändert durch Anlage 1 der Geschäftsverteilung des Senats vom 22.06.2004 (Brem.GBl. S. 313)

6.

§ 11 geändert durch Artikel 1 Nr. 14 des Gesetzes vom 22.03.2005 (Brem.GBl. S. 91)

7.

§ 11 geändert durch Artikel 1 Abs. 13 des Gesetzes vom 24.11.2009 (Brem.GBl. S. 517)

8.

§ 11 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.11.2014 (Brem.GBl. S. 633)

9.

§§ 7 und 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

10.

§ 7 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.03.2017 (Brem.GBl. S. 121, 122)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.