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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin,dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein, dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder

Veröffentlichungsdatum:21.12.2012 Inkrafttreten22.12.2012 Zuletzt geändert durch:Berichtigung (BremGBl. 2013 S. 241)
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 550
Gliederungsnummer:310-a-3
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin,dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein, dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder vom 18. Dezember 2012 (Brem.GBl. 2012, S. 550), zuletzt Berichtigung (BremGBl. 2013 S. 241)"

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juris-Abkürzung: ZPOVollstrPortStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 310-a-3
juris-Abkürzung:ZPOVollstrPortStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:18.12.2012
Gültig ab:22.12.2012
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2012, 550
Gliederungs-Nr:310-a-3
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg,
dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin,dem Land Brandenburg,
der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg,
dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen,
dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt,
dem Land Schleswig-Holstein, dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der
Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung
und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung
zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
Vom 18. Dezember 2012
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (BremGBl. 2013 S. 241)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 18. Dezember 2012

Der Senat


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