Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung für Zeugnisse und Lernentwicklungsberichte und über die Abschlüsse an öffentlichen Schulen (Zeugnisordnung) vom 14. Juli 1997

Verordnung für Zeugnisse und Lernentwicklungsberichte und über die Abschlüsse an öffentlichen Schulen (Zeugnisordnung) vom 14. Juli 1997

juris-Abkürzung:ZeugnV BR
Ausfertigungsdatum:14.07.1997
Gültig ab:29.07.1997
Gültig bis:31.07.2013  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1997, 247, 321
Gliederungs-Nr:223-a-8
Verordnung für Zeugnisse und Lernentwicklungsberichte
und über die Abschlüsse an öffentlichen Schulen
(Zeugnisordnung)
Vom 14. Juli 1997

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Berichtigung (Brem.GBl. 1997 S. 321)

2.

§ 8 geändert durch Artikel 1 Nr. 20 der Verordnung vom 17.09.1997 (Brem.GBl. S. 333)

3.

§§ 4, 8, 30 geändert, § 29 neu gefasst durch Verordnung vom 24.04.1998 (Brem.GBl. S. 117)

4.

§ 10 neu gefasst durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.06.2000 (Brem.GBl. S. 185)

5.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27. Juni 2000 (Bek. Brem.GBl. 2000 S. 237)

6.

§§ 4 und 7 geändert durch Verordnung vom 27.05.2002 (Brem.GBl. S. 172)

7.

§§ 4, 7, 29 geändert, §§ 20 und 31 neu gefasst durch Verordnung vom 08.07.2002 (Brem.GBl. S. 314)

8.

§ 4 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.11.2003 (Brem.GBl. S. 392)

9.

mehrfach geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26.10.2004 (Brem.GBl. S. 574)

10.

§ 34 geändert durch Artikel 1 Nr. 73 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

10.

§§ 4, 12, 18, 23 geändert, § 33a eingefügt durch Verordnung vom 15.06.2008 (Brem.GBl. S. 153)

11.

§ 34 geändert durch Artikel 1 Abs. 57 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

12.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.