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  • Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2007/2008 (Zulassungszahlenverordnung 2007/2008) vom 4. Mai 2007

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2007/2008 (Zulassungszahlenverordnung 2007/2008)

Zulassungszahlenverordnung 2007/2008

Veröffentlichungsdatum:22.05.2007 Inkrafttreten23.05.2007
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.05.2007 bis 30.09.2008Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 329
Gliederungsnummer:221-h-5

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juris-Abkürzung: ZulZ2007/2008V BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 221-h-5
juris-Abkürzung:ZulZ2007/2008V BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:221-h-5
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen
für Studienbewerber an den Hochschulen
der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2007/2008
(Zulassungszahlenverordnung 2007/2008)
Vom 4. Mai 2007
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.05.2007 bis 30.09.2008

Auf Grund der Artikel 2 bis 4 und 6 Abs. 1 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 16. Mai 2000 (Brem.GBI. S.145 - 221-h-2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (Brem,GBI. S. 31), in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 1 Nr. 15 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999, geändert durch Gesetz vom 28. August 2004 (BGBl. I S. 2298), wird verordnet:

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§ 1
Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber

(1) Die Zahl der an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen im Studienjahr 2007/2008 aufzunehmenden Studienbewerber (Zulassungszahl) richtet sich nach der Zahl der Studienplätze in den Studiengängen.

(2) In den Studiengängen, in denen Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Studienbewerber bis zur festgesetzten Zulassungszahl (Höchstzahl) zugelassen; darüber hinaus ist die Zulassung zu versagen (Zulassungsbeschränkung).

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§ 2
Zulassungszahlen für Studienanfänger

(1) An den nachstehend genannten Hochschulen wird in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zulassungszahl für Studienanfänger zum Wintersemester 2007/2008 nach den Vorschriften der Kapazitätsverordnung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des § 16 der Kapazitätsverordnung (Schwundausgleich), wie folgt festgesetzt:

1.

An der Universität Bremen

a)

in den Studiengängen mit Diplomabschluss oder juristischem Staatsexamen sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)

 

Diplom/Jur. Staatsexamen

2. Fach Pflegewissenschaft

Psychologie

0

0

Rechtswissenschaft

242

 

Betriebswirtschaftslehre1)

0

 

Wirtschaftswissenschaft1)

0

 

Biologie1)

0

 

Geowissenschaften1)

0

 

Religionswissenschaft1)

0

 

Erziehungswissenschaft/Weiterbildung1)

0

 

Erziehungswissenschaft/Behindertenpädagogik1)

0

 

Erziehungswissenschaft/Schulpädagogik1)

0

 

Pflegewissenschaft1)

0

 

Berufspädagogik GTW1)

0

 

Produktionstechnik1)

0

 

Wirtschaftsingenieurwesen1)

0

 

Physik1)

0

 

Chemie1)

0

 

b)

in den Studiengängen "Lehramt an öffentlichen Schulen" sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)

 

Lehramt an öffentlichen Schulen

2. Fach Pflegewissenschaft

Sonderpädagogische Fachrichtung

0

0

Biologie1)

0

0

Geographie1)

0

 

Deutsch1)

0

0

Sport1)

0

0

Kunstwissenschaft1)

0

0

Pflegewissenschaft

 

 

a)

(Bewerber mit beruflicher Qualifikation und fachgebundener Hochschulreife)1)

0

 

Pflegewissenschaft

 

 

b)

(Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife plus Berufstätigkeit)1)

0

 

Berufspädagogik Elektrotechnik1)

0

 

Berufpädagogik Metalltechnik1)

0

 

Physik1)

0

 

Chemie1)

0

 

Mathematik1)

0

 

Geschichte1)

0

 

Politikwissenschaft 1)

0

 

Musikwissenschaft 1)

0

 

Religionswissenschaft1)

0

 

Englisch1)

0

 

Französisch, Spanisch1)

0

 

Arbeitslehre1)

0

 

c)

in den Magisterstudiengängen zur Belegung des 1. oder 2. Hauptfachs oder eines Nebenfachs

 

Hauptfach

Nebenfach

Germanistik1)

0

0

Kulturwissenschaft1)

0

0

Kunstwissenschaft1)

0

0

Geschichte1)

0

 

Musikwissenschaft1)

 

0

Philosophie1)

0

0

Religionswissenschaft1)

0

0

Anglistik/Amerikanistik1)

0

0

Romanistik1)

0

0

Linguistik1)

0

0

Arbeitswissenschaft1)

 

0

Gesundheitswissenschaft1)

0

 

Soziologie1)

0

0

Erziehungswissenschaft1)

 

0

d)

in den Bachelorstudiengängen

 

Vollfach

Hauptfach

Nebenfach

Digitale Medien

40

 

 

Betriebswirtschaftslehre

268

 

 

Wirtschaftswissenschaften

 

 

16

Politikwissenschaften

79

28

9

Integrierte Europastudien

56

 

 

Comparative and European Law

21

 

 

Rechtswissenschaften

 

 

11

Biologie

81

32

10

Mathematik

 

47

7

Geowissenschaften

111

 

 

Kulturwissenschaft

 

66

10

Kunstwissenschaft

 

30

9

Germanistik/Deutsch

 

82

41

Sport2)

 

0

10

Philosophie

 

42

14

Psychologie

166

 

 

Gesundheitswissenschaften

78

24

6

Pflegewissenschaften

10

18

4

Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist beim Hauptfach (HF) 1,33 mal, beim Nebenfach (NF) viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden,

Abkürzungen: VF= Vollfach, HF= Hauptfach, NF= Nebenfach

e)

in den Masterstudiengängen

Digitale Medien

30

International Studies in
Aquatic and Tropical Ecology

21

Marine Microbiology

10

Global Governance and Social Theorie

11

Comparative and European Law

14

Medienkultur

14

Gesundheitswissenschaften

42

European Labour Studies

0

Kunst- und Kulturvermittlung

0

Business Studies1)

0

Development Policy with Focus an Non-Governmental Organizations (DENGO) 1)

0

Global Brand Management1)

0

f)

in Fächern, die nur im Rahmen der Fachbezogenen Bildungswissenschaften studiert werden können

Elementarmathematik

20

Sachbildung

20

Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl.

2.

An der Hochschule für Künste in den Studiengängen

Freie Kunst

22

Integriertes Design

38

Digitale Medien - Bachelor

10

Digitale Medien - Master

11

Künstlerische Ausbildung (grundständig)

Instrumentales Hauptfach

20

Gesang

3

Alte Musik, instrumentales Hauptfach

6

Alte Musik, Gesang

1

Dirigieren3)

0

Komposition

1

Künstlerische Ausbildung (Zusatzstudium)

Instrumentales Hauptfach

10

Gesang

1

Alte Musik, instrumentales Hauptfach

6

Alte Musik, Gesang

2

Dirigieren3)

0

Komposition

1

Musikerziehung (grundständig)

Instrumentales Hauptfach

8

Gesang

2

Jazz

5

Elementare Musikpädagogik

2

Musikerziehung (Zusatzstudium)

Instrumentales Hauptfach, Gesang

1

Jazz

1

Elementare Musikpädagogik

1

Musiktheorie, Hörerziehung

2

Kirchenmusik B

Evangelische Kirchenmusik

2

Katholische Kirchenmusik

1

Kirchenmusik A

Evangelische und katholische

Kirchenmusik

4

3.

An der Hochschule Bremen

a)

in den Studiengängen mit Diplomabschluss

IS Steuer- und Wirtschaftsrecht

44

- davon mit dem Studienschwerpunkt

 

- Steuerrecht

22

- Wirtschaftsrecht

22

Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr

67

Soziale Arbeit4)

0

Microsystemtechnik4)

0

Elektrotechnik4)

0

Technische Informatik (TI) 4)

0

ES Technische Informatik (ESTI) 4)

0

Internationaler Frauenstudiengang Informatik (IFI)4)

0

Medieninformatik4)

0

IS Pflegeleitung4)

0

IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)4)

0

Architektur4)

0

IS Architektur (ISA)4)

0

Maschinenbau4)

0

Betriebswirtschaft4)

0

ES Studiengang für Finanzwirtschaft und Rechnungswesen (EFA)4)

0

Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM)4)

0

ES Wirtschaft und Verwaltung4)

0

Angewandte Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung (AWS)4)

0

International Studys of Global Management (ISGM)4)

0

IS Volkswirtschaft (ISVW) 4)

0

IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI) 4)

0

IS Fachjournalistik (ISJ) 4)

0

IS Tourismusmanagement (ISTM) 4)

0

IS Politikmanagement (ISPM) 4)

0

Industrial Engineering/European Product Engineering and -management4)

0

IS Luftfahrtsystemtechnik und -management4)

0

IS Schiffbau- und Meerestechnik4)

0

Schiffbau und Meerestechnik4)

0

IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB) 4)

0

Sozialpädagogik/Sozialarbeit4)

0

Management im Handel (MIH)4)

0

IS Umwelttechnik4)

0

Bauingenieurwesen4)

0

b)

in den Bachelorstudiengängen

IS Fachjournalistik (ISFJ)

42

IS Politikmanagement (ISPM)

34

Architektur

59

Bauingenieurwesen

72

IS Umwelttechnik

28

Elektrotechnik (ET)

0

Informationstechnische Systeme

45

IS Mikro- und Opto-Systemtechnik (ISMO)

39

IS Imaging Physics

38

Technische Informatik (TI)

60

IS Technische Informatik (ISTI)

20

Internationaler Frauenstudiengang Informatik (IFI)

31

Dualer Studiengang Informatik

15

Mechatronik

15

IS Medieninformatik

37

IS Digitale Medien

14

Mechanical Engineering

65

IS Luftfahrtsystemtechnik und -management (ILST)

42

Global Industrial Management

20

Energietechnik

41

davon in der Studienrichtung

 

- Thermische Energietechnik

20

- Elektrische Energietechnik

21

IS Shipping and Chartering

30

ES Wirtschaft und Verwaltung (ESWV)

47

IS Global Management (ISGM)

50

davon in den Sprach-/Länderschwerpunkten

 

- Spanisch

26

- Portugiesisch

12

- Bahasa

12

IS Tourismusmanagement (ISTM)

42

IS Volkswirtschaft (ISVW)

47

IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI)

34

Schiffbau und Meerestechnik

12

Studium im Praxisverbund Schiffbau und Meerestechnik

10

IS Schiffbau und Meerestechnik (IDINO)

20

IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB)

27

IS Bionik

21

Soziale Arbeit

69

IS Pflege- und Gesundheitsmanagement (ISPG)

33

IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)

41

Betriebswirtschaft (BW)

100

ES Finanz- und Rechnungswesen (EFA)

38

IS Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM)

47

IS Management im Handel (MiH)

36

IS Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (AWS)

62

davon in der Studienrichtung

 

- Chinesisch

21

- Japanisch

20

- Arabisch

21

c)

in den Masterstudiengängen

Architektur/Environmental Design

20

European and World Politics

8

Bauingenieurwesen

14

IS Umwelttechnik (ISU)

10

Electronics Engineering

19

Zukunftsfähige Energiesysteme

20

Angewandte und technische Informatik

0

Computer Based Mechanical Engineering

20

IS Digitale Medien

 

International Studies in Economics and Business Administration (ISEB)

15

Schiffbau und Meerestechnik

10

IS Technische und Angewandte Biologie

8

Bionik/Lokomotion in Fluiden

14

Business Management

19

Leisure and Tourism

18

(IS Internationaler Studiengang, ES Europäischer Studiengang)

4.

An der Hochschule Bremerhaven

a)

in den Studiengängen mit Diplomabschluss

Betriebswirtschaftslehre5)

0

Transportwesen/Logistik5)

0

Informatik/Wirtschaftsinformatik5)

0

Lebensmitteltechnologie5)

0

Lebensmittelwirtschaft5)

0

b)

in den Bachelorstudiengängen

Betriebswirtschaftslehre

51

Cruise Industry Management

20

International Cruise Industry Management

20

Transportwesen/Logistik

118

Digitale Medien

15

Medieninformatik

20

c)

in den Masterstudiengängen

Digitale Medien

15

(2) In den an den Hochschulen geführten Studiengängen, die in Absatz 1 nicht genannt werden, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen.

(3) Studienbewerber nach Absatz 1 werden nur zum Wintersemester aufgenommen.

(4) Soweit nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze für Studienanfänger frei geblieben sind, kann zur Besetzung freier Studienplätze an den Hochschulen ein Ausgleich zwischen verschiedenen Studiengängen innerhalb einer Lehreinheit vorgenommen werden,

Fußnoten

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

2)

Zulassung nur in Kombination mit dem Hauptfach "Gesundheitswissenschaften"

3)

Auslaufende Studienrichtung

3)

Auslaufende Studienrichtung

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

5)

Auslaufende Studiengänge

5)

Auslaufende Studiengänge

5)

Auslaufende Studiengänge

5)

Auslaufende Studiengänge

5)

Auslaufende Studiengänge

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§ 3
Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

Studienbewerber für höhere Fachsemester werden nur zugelassen, soweit Studienplätze frei sind. Die Anzahl der freien Studienplätze wird zum Wintersemester 2007/2008 bis zum 15. Juni 2007 und zum Sommersemester 2008 bis zum 15. Dezember 2007 von den Hochschulen ermittelt, indem der Ausbildungskapazität die Vorbelegung mit kapazitätswirksam besetzten Studienplätzen zu Beginn des Semesters gegenüber gestellt wird. Die Differenz ist die Zulassungszahl für Studienbewerber für höhere Fachsemester.

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§ 4
In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2008 außer Kraft.

Bremen, den 4. Mai 2007

Der Senator für
Bildung und Wissenschaft

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