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  • Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2008/2009 (Zulassungszahlenverordnung 2008/2009) vom 1. Juli 2008

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2008/2009 (Zulassungszahlenverordnung 2008/2009)

Zulassungszahlenverordnung 2008/2009

Veröffentlichungsdatum:14.07.2008 Inkrafttreten15.07.2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.07.2008 bis 31.08.2009Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 188
Gliederungsnummer:221-h-5

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juris-Abkürzung: ZulZ2008/2009V BR 2008
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 221-h-5
juris-Abkürzung:ZulZ2008/2009V BR 2008
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:221-h-5
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen
für Studienbewerber an den Hochschulen der
Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2008/2009
(Zulassungszahlenverordnung 2008/2009)
Vom 1. Juli 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.07.2008 bis 31.08.2009

Aufgrund der Artikel 2 bis 4 und 6 Abs. 1 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 16. Mai 2000 (Brem.GBl. S. 145 - 221-h-2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 31), in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 1 Nr. 10 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 (Brem.GBl. S. 187), wird verordnet:

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§ 1
Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber

(1) Die Zahl der an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen im Studienjahr 2008/2009 aufzunehmenden Studienbewerber (Zulassungszahl) richtet sich nach der Zahl der Studienplätze in den Studiengängen.

(2) In den Studiengängen, in denen Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Studienbewerber bis zur festgesetzten Zulassungszahl (Höchstzahl) zugelassen; darüber hinaus ist die Zulassung zu versagen (Zulassungsbeschränkung).

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§ 2
Zulassungszahlen für Studienanfänger

(1) An den nachstehend genannten Hochschulen wird in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zulassungszahl für Studienanfänger zum Wintersemester 2008/2009 nach den Vorschriften der Kapazitätsverordnung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des § 16 der Kapazitätsverordnung (Schwundausgleich), wie folgt festgesetzt:

1.

An der Universität Bremen

a)

in den Studiengängen mit Diplomabschluss oder juristischem Staatsexamen sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)

Diplom/
Jur. Staatsexamen

2. Fach
Pflegewissenschaft

Psychologie

0

0

Rechtswissenschaft

237

 

Betriebswirtschaftslehre1)

0

 

Wirtschaftswissenschaft1)

0

 

Biologie1)

0

 

Geowissenschaften1)

0

 

Religionswissenschaft1)

0

 

Erziehungswissenschaft/ Weiterbildung1)

0

 

Erziehungswissenschaft/ Behindertenpädagogik1)

0

 

Erziehungswissenschaft/ Schulpädagogik1)

0

 

Pflegewissenschaft1)

0

 

Berufspädagogik GTW1)

0

 

Produktionstechnik1)

0

 

Wirtschaftsingenieurwesen1)

0

 

Physik1)

0

 

Chemie1)

0

 

Mathematik1)

0

 

Technomathematik1)

0

 

b)

in den Studiengängen „Lehramt an öffentlichen Schulen" sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang „Pflegewissenschaft" (Lehramt)

 

Lehramt an öffentlichen Schulen

2. Fach Pflegewissenschaft

Sonderpädagogische Fachrichtung1)

0

0

Biologie1)

0

0

Geographie1)

0

 

Deutsch1)

0

0

Sport1)

0

0

Kunstwissenschaft1)

0

0

Pflegewissenschaft

 

 

a)

(Bewerber mit beruflicher Qualifikation und fachgebundener Hochschulreife)1)

0

b)

(Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife plus Berufstätigkeit)1)

0

Berufspädagogik Elektrotechnik1)

0

 

Berufspädagogik Metalltechnik

0

 

Physik1)

0

 

Chemie1)

0

 

Mathematik1)

0

 

Geschichte1)

0

 

Politikwissenschaft1)

0

 

Musikwissenschaft1)

0

 

Religionswissenschaft1)

0

 

Englisch1)

0

 

Französisch, Spanisch1)

0

 

Arbeitslehre1)

0

 

c)

in den Magisterstudiengängen zur Belegung des 1. oder 2. Hauptfachs oder eines Nebenfachs

 

Hauptfach

Nebenfach

Germanistik1)

0

0

Kulturwissenschaft1)

0

0

Kunstwissenschaft1)

0

0

Geschichte1)

0

 

Musikwissenschaft1)

 

0

Philosophie1)

0

0

Religionswissenschaft1)

0

0

Anglistik/Amerikanistik1)

0

0

Romanistik1)

0

0

Linguistik1)

0

0

Arbeitswissenschaft1)

 

0

Gesundheitswissenschaft1)

0

 

Soziologie1)

0

0

Erziehungswissenschaft1)

 

0

d)

in den Bachelorstudiengängen

 

Vollfach

Hauptfach

Nebenfach

Digitale Medien

44

 

 

Betriebswirtschaftslehre

234

 

 

Wirtschaftswissenschaften

96

 

13

Politikwissenschaften

64

18

7

Integrierte Europastudien

59

 

 

Comparative and European Law

20

 

 

Rechtswissenschaften

 

 

10

Gender Studies

 

 

6

Biologie

75

28

7

Kulturwissenschaft

 

55

9

Kunstwissenschaft

 

26

9

Germanistik/Deutsch

 

61

24

Sport

 

0

 

Psychologie

164

 

 

Public Health/ Gesundheitswissenschaften

79

27

7

Pflegewissenschaften

9

16

3

Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist beim Hauptfach (HF) 1,33 mal, beim Nebenfach (NF) viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.

Abkürzungen: VF= Vollfach, HF= Hauptfach, NF= Nebenfach

e)

in den Masterstudiengängen

Biologie (Gy B)

5

International Studies in Aquatic and Tropical Ecology

20

Marine Biology

20

Marine Microbiology

20

Digitale Medien

30

Elementarmathematik (Gru / Sek)

27

Politikwissenschaft

31

Politikwissenschaft (Gy B)

2

Sozialpolitik

31

Global Governance and Social Theory

10

Modern Global History

10

Comparative and European Law

14

Medienkultur

20

Kunstwissenschaften/ Kunstpädagogik (Gy B)

1

Kunst- und Kulturvermittlung

20

Germanistik/Deutsch

30

Germanistik/Deutsch (Gy B / Sek / Gru)

27

Public Health/Pflegewissenschaften

69

European Labour Studies1)

0

Business Studies1)

0

Development Policy with Focus an Non-Governmental Organizations (DENGO)1)

0

Global Brand Management1)

0

Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist bei Studiengängen mit dem Abschluss Master of Education dreimal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.

Abkürzungen: Gru = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule; Sek = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Sekundarschule; Gy A = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach A gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist; Gy B = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach B gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist.

f)

in Fächern, die nur im Rahmen der Fachbezogenen Bildungswissenschaften studiert werden können

Elementarmathematik

31

Sachbildung

13

Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl.

2.

An der Hochschule für Künste in den Studiengängen

Freie Kunst

21

Integriertes Design

33

Digitale Medien - Bachelor

10

Digitale Medien - Master

10

Künstlerische Ausbildung (grundständig)

 

Instrumentales Hauptfach

20

Gesang

3

Alte Musik, instrumentales Hauptfach

6

Alte Musik, Gesang

1

Dirigieren2)

0

Komposition

1

Künstlerische Ausbildung (Zusatzstudium)

 

Instrumentales Hauptfach

10

Gesang

1

Alte Musik, instrumentales Hauptfach

6

Alte Musik, Gesang

2

Dirigieren2)

0

Komposition

1

Musikerziehung (grundständig)

 

Instrumentales Hauptfach

8

Gesang

2

Jazz

5

Elementare Musikpädagogik

2

Musikerziehung (Zusatzstudium)

 

Instrumentales Hauptfach, Gesang

1

Jazz

1

Elementare Musikpädagogik

1

Musiktheorie, Hörerziehung

2

Kirchenmusik B

 

Evangelische Kirchenmusik

2

Katholische Kirchenmusik

1

Kirchenmusik A

 

Evangelische und katholische Kirchenmusik

4

3.

An der Hochschule Bremen

a)

in den Studiengängen mit Diplomabschluss

IS Steuer- und Wirtschaftsrecht

44

 

davon mit dem Studienschwerpunkt

 

 

-

Steuerrecht

22

-

Wirtschaftsrecht

22

Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr

67

 

Soziale Arbeit3)

0

 

Microsystemtechnik3)

0

 

Elektrotechnik3)

0

 

Technische Informatik (TI)3)

0

 

ES Technische Informatik (ESTI)3)

0

 

Internationaler Frauenstudiengang Informatik (IFI)3)

0

 

Medieninformatik3)

0

 

IS Pflegeleitung3)

0

 

IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)3)

0

 

Architektur3)

0

 

IS Architektur (ISA)3)

0

 

Maschinenbau3)

0

 

Betriebswirtschaft3)

0

 

ES Finanzwirtschaft und Rechnungswesen (EFA)3)

0

 

Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM)3)

0

 

ES Wirtschaft und Verwaltung3)

0

 

Angewandte Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung (AWS)3)

0

 

International Studys of Global Management (ISGM)3)

0

 

IS Volkswirtschaft (ISVW)3)

0

 

IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI)3)

0

 

IS Fachjournalistik (ISJ)3)

0

 

IS Tourismusmanagement (ISTM)3)

0

 

IS Politikmanagement (ISPM)3)

0

 

Industrial Engineering/ European Product Engineering and -management3)

0

 

IS Luftfahrtsystemtechnik und -Management3)

0

IS Schiffbau- und Meerestechnik3)

0

Schiffbau und Meerestechnik3)

0

IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB)3)

0

Sozialpädagogik/Sozialarbeit3)

0

Management im Handel (MIH)3)

0

IS Umwelttechnik3)

0

Bauingenieurwesen3)

0

b)

in den Bachelorstudiengängen

IS Fachjournalistik (ISFJ)

42

 

IS Politikmanagement (ISPM)

34

 

Architektur

60

 

Bauingenieurwesen

76

 

IS Umwelttechnik

29

 

Elektrotechnik (ET)3)

0

 

Informationstechnische Systeme

45

 

IS Mikro- und Opto-Systemtechnik (ISMO)

39

 

IS Imaging Physics

38

 

Technische Informatik (TI)

60

 

IS Technische Informatik (ISTI)

20

 

Internationaler Frauenstudiengang
Informatik (IFI)

31

 

Dualer Studiengang Informatik

15

 

Dualer Studiengang Mechatronik

15

 

IS Medieninformatik

40

 

IS Digitale Medien

14

 

Mechanical Engineering

67

 

IS Luftfahrtsystemtechnik und -management (ILST)

25

 

IS Luftfahrtsystemtechnik und -management für Wartungsingenieure (ILST-MT)

13

 

IS Industrial Management and Engineering China (IMEC)

20

 

Global Industrial Management

0

 

Energietechnik

41

 

davon in der Studienrichtung

 

 

-

Thermische Energietechnik

20

-

Elektrische Energietechnik

21

Dualer Studiengang Mechanical Production and Engineering (MPE)

9

 

IS Shipping and Chartering

30

 

ES Wirtschaft und Verwaltung (ESWV)

50

 

IS Global Management (ISGM),

42

 

davon in den Sprach-/Länderschwerpunkten

 

 

-

Spanisch

18

-

Portugiesisch

8

-

Indonesisch

8

-

Englisch

8

IS Tourismusmanagement (ISTM)

42

 

IS Volkswirtschaft (ISVW)

45

 

IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI)

44

Schiffbau und Meerestechnik

17

Studium im Praxisverbund Schiffbau und Meerestechnik

15

IS Schiffbau und Meerestechnik (IDINO)

10

IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB)

27

IS Bionik

21

Soziale Arbeit

69

IS Pflege- und Gesundheitsmanagement (ISPG)

36

IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)

35

Betriebswirtschaft (BW)

100

European Finance and Account/ ES Finanz- und Rechnungswesen (EFA)

38

Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM)

44

Management im Handel (MiH)

36

Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (AWS),

62

davon in der Studienrichtung

 

-

Chinesisch

21

-

Japanisch

20

-

Arabisch

21

c)

in den Masterstudiengängen

Architektur/Environmental Design

20

European and World Politics

8

Bauingenieurwesen

15

IS Umwelttechnik (ISU)

11

Electronics Engineering

19

Zukunftsfähige Energiesysteme

20

Angewandte und technische Informatik

0

Computer Based Mechanical Engineering

13

IS Digitale Medien

9

International Studies in Economics and Business Administration (ISEB)

15

Schiffbau und Meerestechnik

10

Technische und Angewandte Biologie

8

Bionik/Lokomotion in Fluiden

14

Business Management

19

Leisure and Tourism

18

(IS - Internationaler Studiengang, ES Europäischer Studiengang)

4.

An der Hochschule Bremerhaven

a)

in den Studiengängen mit Diplomabschluss

Betriebswirtschaftslehre4)

0

Transportwesen/Logistik4)

0

Informatik/Wirtschaftsinformatik4)

0

Lebensmitteltechnologie4)

0

Lebensmittelwirtschaft4)

0

Versorgungs- und Anlagenbetriebstechnik4)

0

Schiffsbetriebstechnik4)

0

Produktionstechnologie4)

0

b)

in den Bachelorstudiengängen

Betriebswirtschaftslehre

60

Cruise Industry Management

21

International Cruise Industry Management

21

Transportwesen/Logistik

125

Digitale Medien

15

Lebensmitteltechnologie/ Lebensmittelwirtschaft

127

c)

in den Masterstudiengängen

Digitale Medien

15

Bioanalytik4)

0

(2) In den an den Hochschulen geführten Studiengängen, die in Absatz 1 nicht genannt werden, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen.

(3) Studienbewerber nach Absatz 1 werden nur zum Wintersemester aufgenommen.

(3) Soweit nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze für Studienanfänger frei geblieben sind, kann zur Besetzung freier Studienplätze an den Hochschulen ein Ausgleich zwischen verschiedenen Studiengängen innerhalb einer Lehreinheit vorgenommen werden.

Fußnoten

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

2)

Auslaufende Studienrichtung

2)

Auslaufende Studienrichtung

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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4)

Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

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Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

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§ 3
Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

Studienbewerber für höhere Fachsemester werden nur zugelassen, soweit Studienplätze frei sind. Die Anzahl der freien Studienplätze wird zum Wintersemester 2008/2009 bis zum 15. Juni 2008 und zum Sommersemester 2009 bis zum 15. Dezember 2008 von den Hochschulen ermittelt, indem der Ausbildungskapazität die Vorbelegung mit kapazitätswirksam besetzten Studienplätzen zu Beginn des Semesters gegenüber gestellt wird. Die Differenz ist die Zulassungszahl für Studienbewerber für höhere Fachsemester.

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§ 4
Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2009 außer Kraft.

Bremen, den 1. Juli 2008

Die Senatorin für Bildung
und Wissenschaft

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