Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2009/2010 (Zulassungszahlenverordnung 2009/2010) vom 25. Juni 2009

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienbewerber an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2009/2010 (Zulassungszahlenverordnung 2009/2010)

Zulassungszahlenverordnung 2009/2010

Veröffentlichungsdatum:10.07.2009 Inkrafttreten11.07.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.07.2009 bis 31.08.2010Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 268
Gliederungsnummer:221-h-5

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: ZulZ2009/2010V BR 2009
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 221-h-5
juris-Abkürzung:ZulZ2009/2010V BR 2009
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:221-h-5
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen
für Studienbewerber an den Hochschulen der
Freien Hansestadt Bremen für das Studienjahr 2009/2010
(Zulassungszahlenverordnung 2009/2010)
Vom 25. Juni 2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.07.2009 bis 31.08.2010

Aufgrund der Artikel 2 bis 4 und 6 Abs. 1 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 16. Mai 2000 (Brem.GBl. S. 145 - 221-h-2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 31), in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 1 Nr. 10 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 (Brem.GBl. 2007 S. 187), wird verordnet:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1
Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber

(1) Die Zahl der an den Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen im Studienjahr 2009/2010 aufzunehmenden Studienbewerber (Zulassungszahl) richtet sich nach der Zahl der Studienplätze in den Studiengängen.

(2) In den Studiengängen, in denen Zulassungszahlen festgesetzt sind, werden Studienbewerber bis zur festgesetzten Zulassungszahl (Höchstzahl) zugelassen; darüber hinaus ist die Zulassung zu versagen (Zulassungsbeschränkung).

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2
Zulassungszahlen für Studienanfänger

(1) An den nachstehend genannten Hochschulen wird in den jeweils aufgeführten Studiengängen die Zulassungszahl für Studienanfänger zum Wintersemester 2009/2010 nach den Vorschriften der Kapazitätsverordnung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des § 16 der Kapazitätsverordnung (Schwundausgleich), wie folgt fest gesetzt:

1.

An der Universität Bremen

a)

in den Studiengängen mit Diplomabschluss oder juristischem Staatsexamen sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang Pflegewissenschaft (Lehramt)

 

Diplom/
Jur. Staatsexamen

2. Fach
Pflegewissenschaft

Psychologie

0

0

Rechtswissenschaft

231

 

Betriebswirtschaftslehre1)

0

 

Wirtschaftswissenschaft1)

0

 

Biologie1)

0

 

Geowissenschaften1)

0

 

Religionswissenschaft1)

0

 

Erziehungswissenschaft/Weiterbildung1)

0

 

Erziehungswissenschaft/ Behindertenpädagogik1)

0

 

Erziehungswissenschaft/Schulpädagogik1)

0

 

Pflegewissenschaft1)

0

 

Berufspädagogik GTW1)

0

 

Produktionstechnik1)

0

 

Wirtschaftsingenieurwesen1)

0

 

Physik1)

0

 

Chemie1)

0

 

Mathematik1)

0

 

Technomathematik1)

0

 

Informatik1)

0

 

b)

in den Studiengängen „Lehramt an öffentlichen Schulen" sowie für die Belegung eines 2. Fachs durch den Studiengang „Pflegewissenschaft" (Lehramt)

 

Lehramt an
öffentlichen Schulen

2. Fach
Pflegewissenschaft

Sonderpädagogische Fachrichtung1)

0

0

Biologie1)

0

0

Geographie1)

0

 

Deutsch1)

0

0

Sport1)

0

0

Kunstwissenschaft1)

0

0

Pflegewissenschaft

 

 

a)(Bewerber mit beruflicher Qualifikation und fachgebundener Hochschulreife)1)

0

 

Pflegewissenschaft

 

 

b)(Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife plus Berufstätigkeit)1)

0

 

Berufspädagogik Elektrotechnik1)

0

 

Berufpädagogik Metalltechnik1)

0

 

Physik1)

0

 

Chemie1)

0

 

Mathematik1)

0

 

Geschichte1)

0

 

Politikwissenschaft1)

0

 

Musikwissenschaft1)

0

 

Religionswissenschaft1)

0

 

Englisch1)

0

 

Französisch, Spanisch1)

0

 

Arbeitslehre1)

0

 

c)

in den Magisterstudiengängen zur Belegung des 1. oder 2. Hauptfachs oder eines Nebenfachs

 

Hauptfach

Nebenfach

Germanistik1)

0

0

Kulturwissenschaft1)

0

0

Kunstwissenschaft1)

0

0

Geschichte1)

0

 

Musikwissenschaft1)

 

0

Philosophie1)

0

0

Religionswissenschaft1)

0

0

Anglistik/Amerikanistik1)

0

0

Romanistik1)

0

0

Linguistik1)

0

0

Arbeitswissenschaft1)

 

0

Gesundheitswissenschaft1)

0

 

Soziologie1)

0

0

Erziehungswissenschaft1)

 

0

d)

in den Bachelorstudiengängen

 

Vollfach

Hauptfach

Nebenfach

Digitale Medien

40

 

 

Betriebswirtschaftslehre

221

 

 

Wirtschaftswissenschaften

76

 

13

Politikwissenschaften

82

22

8

Comparative and European Law

17

 

 

Rechtswissenschaften

 

 

10

Gender Studies

 

 

6

Biologie

78

26

6

Kulturwissenschaft

 

58

9

Kunstwissenschaft

 

36

12

Germanistik/Deutsch

 

72

23

Sport

 

0

 

Psychologie

160

 

 

Public Health/ Gesundheitswissenschaften

67

24

5

Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist beim Hauptfach (HF) 1,33 mal, beim Nebenfach (NF) viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.

Abkürzungen: VF= Vollfach, HF= Hauptfach, NF= Nebenfach

e)

in den Masterstudiengängen

Biologie (Gy B)

3

InternationalStudies in Aquatic and Tropical Ecology

20

MarineBiology

20

MarineMicrobiology

20

Elementarmathematik (Gm / Sek)

27

Politikwissenschaft

27

Politikwissenschaft (Gy B)

5

GlobalGovernance and SocialTheory

10

Modern GlobalHistory

10

Comparative and European Law

10

Medienkultur

20

Kunstwissenschaften/ Kunstpädagogik(Gy B)

6

Kunst- und Kulturvermittlung

0

Transkulturelle Studien

20

Germanistik/Deutsch

20

Germanistik/Deutsch (Gy B / Sek / Gm)

42

Public Health/Pflegewissenschaften

30

European LabourStudies1)

0

BusinessStudies1)

0

DevelopmentPolicy with Focus on Non-Governmental Organizations (DENGO)1)

0

Global Brand Management1)

0

Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist bei Studiengängen mit dem Abschluss Master of Education dreimal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl. Werden die genannten Studienplätze nicht ausgeschöpft, können sie entsprechend dieser Gewichtung innerhalb einer Lehreinheit ausgetauscht werden.

Abkürzungen: Gru = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundärschulen, Schwerpunkt Grundschule; Sek = Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundärschulen, Schwerpunkt Sekundärschule; Gy A = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach A gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist; Gy B = Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, wenn dieses Fach B gemäß § 2 Abs. 2 der fachspezifischen Prüfungsordnung ist.

f)

in Fächern, die nur im Rahmen der Fachbezogenen Bildungswissenschaften studiert werden können

Sachbildung

17

Die Anzahl der aufzunehmenden Bewerber ist viermal so hoch wie die oben genannte Zulassungszahl.

2.

An der Hochschule für Künste in den Studiengängen

Freie Kunst

22

Integriertes Design Diplom2)

0

Integriertes Design - Bachelor

59

Digitale Medien - Bachelor

10

Digitale Medien - Master

10

Künstlerische Ausbildung (grundständig)

 

Instrumentales Hauptfach

20

Gesang

3

Alte Musik, instrumentales Hauptfach

6

Alte Musik, Gesang

1

Komposition

1

Künstlerische Ausbildung (Zusatzstudium)

 

Instrumentales Hauptfach

10

Gesang

1

Alte Musik, instrumentales Hauptfach

6

Alte Musik, Gesang

2

Komposition

1

Musikerziehung (grundständig

 

Instrumentales Hauptfach

8

Gesang

2

Jazz

5

Elementare Musikpädagogik

2

Musikerziehung (Zusatzstudium)

 

Instrumentales Hauptfach, Gesang

1

Jazz

1

Elementare Musikpädagogik

1

Musiktheorie, Hörerziehung

2

Kirchenmusik B

 

Evangelische Kirchenmusik

2

Katholische Kirchenmusik

1

Kirchenmusik A

 

Evangelische und katholische Kirchenmusik

4

3.

An der Hochschule Bremen

a)

in den Studiengängen mit Diplomabschluss

IS Steuer- und Wirtschaftsrecht

25

davon mit dem Studienschwerpunkt

 

- Steuerrecht

0

- Wirtschaftsrecht

25

Soziale Arbeit3)

0

Microsystemtechnik3)

0

Elektrotechnik3)

0

Technische Informatik (TI)3)

0

ES Technische Informatik (ESTI)3)

0

Internationaler Frauenstudiengang

 

Informatik (IFI)3)

0

Medieninformatik3)

0

IS Pflegeleitung3)

0

IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)3)

0

Architektur3)

0

IS Architektur (ISA)3)

0

Maschinenbau3)

0

Betriebswirtschaft3)

0

ES Studiengang für Finanz Wirtschaft und Rechnungswesen (EFA)3)

0

Betriebswirtschaft/Internationales Management(BIM)3)

0

ES Wirtschaft und Verwaltung3)

0

Angewandte Wirtschaftssprachen und internationale Unternehmensführung (AWS)3)

0

International Studys of Global Management (ISGM)3)

0

IS Volkswirtschaft (ISVW)3)

0

IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI)3)

0

IS Fachjournalistik (ISJ)3)

0

IS Tourismusmanagement (ISTM)3)

0

IS Politikmanagement (ISPM)3)

0

Industrial Engineering/European Product Engineering and -management3)

0

IS Luftfahrtsystemtechnik und -management3)

0

IS Schiffbau- und Meerestechnik3)

0

Schiffbau und Meerestechnik3)

0

IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB)3)

0

Sozialpädagogik/Sozialarbeit3)

0

Management im Handel (MIH)3)

0

IS Umwelttechnik3)

0

Bauingenieurwesen3)

0

b)

in den Bachelorstudiengängen

IS Fachjournalistik (ISFJ)

45

IS Umwelttechnik (ISU)

31

IS Politikmanagement (ISPM)

48

Elektrotechnik (ET)3)

0

IS Medieninformatik

50

IS Digitale Medien

18

Mechanical Engineering

72

Global Industrial Management

0

IS Shipping and Chartering

30

ES Wirtschaft und Verwaltung (ESWV)

47

IS Global Management (ISGM),

50

davon in den Sprach-/Länderschwerpunkten

 

- Spanisch

23

- Portugiesisch

9

- Indonesisch

9

- Englisch

9

IS Tourismusmanagement (ISTM)

50

IS Volkswirtschaft (ISVW)

48

IS Wirtschaftsingenieurwesen (ISWI)

51

Schiffbau und Meerestechnik

18

IS Schiffbau und Meerestechnik (IDINO)

10

IS Technische und Angewandte Biologie (ISTAB)

26

IS Bionik

27

Soziale Arbeit

116

IS Angewandte Freizeitwissenschaft (ISAF)

44

Betriebswirtschaft (BW)

94

European Finance and Accounting (EFA)

41

Betriebswirtschaft/Internationales Management (BIM)

48

Management im Handel (MiH)

38

Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (AWS),

95

davon in der Studienrichtung

 

- Chinesisch

48

- Japanisch

25

- Arabisch

22

c)

in den Masterstudiengängen

Architektur/Environmental Design

19

European and World Politics

12

Angewandte und Technische Informatik

0

IS Digitale Medien

11

International Studies in Economics and Business Administration (ISEB)

21

Technische und Angewandte Biologie

7

Bionik/Lokomotion in Fluiden

15

Business Management

22

Leisure and Tourism

25

(IS - Internationaler Studiengang, ES - Europäischer Studiengang)

4.

An der Hochschule Bremerhaven

a)

in den Studiengängen mit Diplomabschluss

Betriebswirtschaftslehre4)

0

Transportwesen/Logistik4)

0

Informatik/Wirtschaftsinformatik4)

0

Lebensmitteltechnologie4)

0

Lebensmittelwirtschaft4)

0

Versorgungs- und Anlagenbetriebstechnik4)

0

Schiffsbetriebstechnik4)

0

Produktionstechnologie4)

0

Medizintechnik4)

0

b

in den Bachelorstudiengängen

Betriebswirtschaftslehre

59

Cruise Industry Management

20

International Cruise Industry Management

20

Transportwesen/Logistik

127

Digitale Medien

15

Lebensmitteltechnologie/Lebensmittelwirtschaft

134

c)

in den Masterstudiengängen

Digitale Medien

15

Bioanalytik4)

0

(2) In den an den Hochschulen geführten Studiengängen, die in Absatz 1 nicht genannt werden, bestehen keine Zulassungsbeschränkungen.

(3) Studienbewerber nach Absatz 1 werden nur zum Wintersemester aufgenommen.

(3) Soweit nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze für Studienanfänger frei geblieben sind, kann zur Besetzung freier Studienplätze an den Hochschulen ein Ausgleich zwischen verschiedenen Studiengängen innerhalb einer Lehreinheit vorgenommen werden.

Fußnoten

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

1)

Auslaufende Studiengänge

2)

Auslaufende Studienrichtung

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

3)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

4)

Auslaufende Studiengänge

Einzelansicht Seitenanfang

§ 3
Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

Studienbewerber für höhere Fachsemester werden nur zugelassen, soweit Studienplätze frei sind. Die Anzahl der freien Studienplätze wird zum Wintersemester 2009/2010 bis zum 15. Juni 2009 und zum Sommersemester 2010 bis zum 15. Dezember 2009 von den Hochschulen ermittelt, indem der Ausbildungskapazität die Vorbelegung mit kapazitätswirksam besetzten Studienplätzen zu Beginn des Semesters gegenüber gestellt wird. Die Differenz ist die Zulassungszahl für Studienbewerber für höhere Fachsemester.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 4
Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2010 außer Kraft.

Bremen, den 25. Juni 2009

Die Senatorin für Bildung
und Wissenschaft

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.