Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen vom 12. Dezember 1995

Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen vom 12. Dezember 1995

juris-Abkürzung:ZwWoStOG BR
Ausfertigungsdatum:12.12.1995
Gültig ab:01.01.1996
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1995, 528
Gliederungs-Nr:61-k-1
Ortsgesetz über die Erhebung einer
Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen
Vom 12. Dezember 1995

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 8 geändert durch Artikel 1 § 10 des Ortsgesetzes vom 4. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 400)

2.

§ 6 geändert durch Ortsgesetz vom 20. Juni 2006 (Brem.GBl. S. 291)

3.

§§ 2 und 6 geändert durch Artikel 3 des Ortsgesetzes vom 29.09.2015 (Brem.GBl. S. 454)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.