Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Beiträgen der Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung und der Altersvorsorge von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege - Anlage 01: Merkblatt zur privaten Unfallversicherung von Tagespflegepersonen in der Kinde

Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Beiträgen der Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung und der Altersvorsorge von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege - Anlage 01: Merkblatt zur privaten Unfallversicherung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Erlassdatum:18.05.2009
Fassung vom:18.05.2009
Gültig ab:18.05.2009
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Beiträgen der Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung und der Altersvorsorge von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege - Anlage 01: Merkblatt zur privaten Unfallversicherung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege

Muster

Merkblatt zur privaten Unfallversicherung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege

Der Gesetzgeber hat im SGB VIII für Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege den Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen festgeschrieben. Dadurch sind die Beiträge je nach Versicherungsleistung, die mit einem privaten Versicherer frei vereinbart werden kann, nach oben offen. Eine Übernahme im Rahmen der Jugendhilfe kann jedoch nur in angemessenem Umfang erfolgen, wenn Leistungen nach dem SGB VIII durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt wird. Dieser beträgt ca. 80 € jährlich – unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Kinder. Für die Übernahme von Beiträgen der privaten Unfallversicherung wird weiter berücksichtigt, dass diese umfassenden Versicherungsschutz in allen Lebensbereichen – sowohl privat als auch beruflich – bietet.

Prämienanteile für andere mitversicherte Personen werden nicht übernommen.

Die erstatteten Beiträge zählen nicht zu den einkommensteuerpflichtigen Einnahmen.



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.