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Muster
Merkblatt zur privaten Unfallversicherung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege
Der Gesetzgeber hat im SGB VIII für Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege den Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen festgeschrieben. Dadurch sind die Beiträge je nach Versicherungsleistung, die mit einem privaten Versicherer frei vereinbart werden kann, nach oben offen. Eine Übernahme im Rahmen der Jugendhilfe kann jedoch nur in angemessenem Umfang erfolgen, wenn Leistungen nach dem SGB VIII durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt wird. Dieser beträgt ca. 80 € jährlich – unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Kinder. Für die Übernahme von Beiträgen der privaten Unfallversicherung wird weiter berücksichtigt, dass diese umfassenden Versicherungsschutz in allen Lebensbereichen – sowohl privat als auch beruflich – bietet.
Prämienanteile für andere mitversicherte Personen werden nicht übernommen.
Die erstatteten Beiträge zählen nicht zu den einkommensteuerpflichtigen Einnahmen.