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Betriebsanweisung Nr. 01/2010 / Zeichnungsrichtlinie Vorbemerkungen - Anlage: Zeichnungsrichtlinie

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:17.02.2010
Fassung vom:17.02.2010
Gültig ab:17.02.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Betriebsanweisung Nr. 01/2010 / Zeichnungsrichtlinie Vorbemerkungen - Anlage: Zeichnungsrichtlinie

Anlage Stadtgrün Bremen – Betriebsanweisung 01/2010 vom 17. Februar 2010

Zeichnungsrichtlinie
gemäß § 6 Absatz 3 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige
Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG)

Übersicht der Vollmachten (Unterschriftenkompetenzen)

Art / Höhe
des Vertrages / Auftrages

Zwingend ist jeweils eine Unterschrift links und rechts
erforderlich (also insgesamt zwei Unterschriften)


  ______________________________


Unterschrift links

Unterschrift rechts

Vertrags-/Auftragswert
> 50 000 €

Betriebsleitung

Abteilungsleitung

Vertrags-/Auftragswert
> 15 000 € bis 50 000 €

Abteilungsleitung

Referatsleitung / Kostenstellenverantwortliche/r

Vertrags-/Auftragswert
≤ 15 000€

Beauftragte/r / Abteilungsleitung

Beauftragte/r / Referatsleitung

Vertrags-/Auftragswert
≤ 5 000€

Beauftragte/r / Referatsleitung

Beauftragte/r / Referatsleitung

Vertrags-/Auftragswert
≤ 500€

Jede/r Befugte/r (siehe oben) allein
(mit Befugnis sachlich/rechnerisch richtig)

Arbeitsverträge

Betriebsleitung

Leiter/in Personal



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