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Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 02: Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitung (Ziffer 3.5., Absatz 2)

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Erlassdatum:06.07.2012
Fassung vom:06.07.2012
Gültig ab:01.08.2012
Gültig bis:31.07.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 02: Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitung (Ziffer 3.5., Absatz 2)

Anlage 2: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. August 2012

Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitung (Ziffer 3.5., Absatz 2)

Anzahl der regelmäßig belegten Plätze

maximaler Zuschuss pro Monat

ab 42 regelmäßig belegter Plätze

571 €

ab 56 regelmäßig belegter Plätze

857 €

ab 70 regelmäßig belegter Plätze

1.142€

ab 84 regelmäßig belegter Plätze

1.428 €

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Bremen den 18. Juni 2012



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