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Richtlinie der Stadt Bremerhaven zum Klimaschutz-Förderprogramm Fernwärme (KliFF) - Anlage 03: zur Förderrichtlinie der Stadt Bremerhaven zum Förderprogramm KliFF in der Fassung vom 4. Juli 2013 zur Ermittlung der Förderhöhe bei Beantragung eines Zuschusses für den Anschluss einer Sorptionskälteanlage und an die Fernwärmeversorgung

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Dokumenttyp: Wappen Bremen
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Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:04.07.2013
Fassung vom:04.07.2013
Gültig ab:25.07.2013
Quelle:Wappen Bremen
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Richtlinie der Stadt Bremerhaven zum Klimaschutz-Förderprogramm Fernwärme (KliFF) - Anlage 03: zur Förderrichtlinie der Stadt Bremerhaven zum Förderprogramm KliFF in der Fassung vom 4. Juli 2013 zur Ermittlung der Förderhöhe bei Beantragung eines Zuschusses für den Anschluss einer Sorptionskälteanlage und an die Fernwärmeversorgung

Anhang 3 zur Förderrichtlinie der Stadt Bremerhaven zum Förderprogramm KliFF in der Fassung vom 4. Juli 2013 zur Ermittlung der Förderhöhe bei Beantragung eines Zuschusses für den Anschluss einer Sorptionskälteanlage (Tabelle 1) und an die Fernwärmeversorgung (Tabelle2)

Sorptionskälteanlage

Tabelle 1
Staffelung der Förderbeträge für fernwärmebetriebene Sorptionskälteanlagen. Die Förderobergrenze liegt bei € 10 000. Nähere Erläuterung hierzu sind in Absatz III. 4 nachzulesen.

Sorptionskälteanlagen

Kälteleistung in kW

bis 5

2 500

jedes weitere kW

1 500

≥10

10 000

Fernwärmeanschluss

Tabelle 2
Staffelung der Förderbeträge bei Installation einer Fernwärmestation.

Wärme

Wärmeanschlusswert
in kW

bis 5

2 500

jedes weitere kW
Anschlussleistung

50

≥175

10 000



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