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Regelung nach § 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) über den Erwerb von hauswirtschaftlichen Kompetenzen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach § 136 SGB IX - Qualifizierungsbausteine zugeordnet dem Niveau 2 im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen - - Anlage 01: Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins Speisenzubereitung und Service

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:17.01.2014
Fassung vom:17.01.2014
Gültig ab:01.02.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Regelung nach § 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) über den Erwerb von hauswirtschaftlichen Kompetenzen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach § 136 SGB IX - Qualifizierungsbausteine zugeordnet dem Niveau 2 im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen - - Anlage 01: Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins Speisenzubereitung und Service

Anlage 1

Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Speisenzubereitung und Service

Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) - § 4 Absatz 1 Nummer 4.1

Qualifizierungsziel:

Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.

Die Absolventin/der Absolvent verfügt:

-
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
-
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
-
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
-
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.

Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 500

Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)

Die Absolventin/der Absolvent:

-
bereitet in überschaubaren Arbeitsprozessen einzelne Speisenkomponenten (Gebäcke, Getränke und Speisen) nach Vorgaben vor,
-
bereitet in überschaubaren Arbeitsprozessen einzelne Speisenkomponenten (Salate, Desserts) nach Rezepten zu,
-
wendet Kenntnisse über Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe situationsbezogen an,
-
setzt Maschinen und Geräte wirtschaftlich und sachgerecht ein und reinigt und pflegt diese,
-
berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften und wendet diese zur Sicherung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen an,
-
übernimmt das Eindecken und Gestalten der Tische nach betrieblichen Standards,
-
übernimmt das Abdecken der Tische, die sachgerechte Abfallentsorgung und die Reinigung des Geschirrs,
-
serviert und präsentiert Getränke und Speisen anlass- und zielgruppengerecht,
-
versorgt Kunden serviceorientiert,
-
passt das eigene Handeln an die jeweiligen Umstände an (Kundenwünsche, zeitliche Abläufe, Vorschriften etc.),
-
setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
-
reflektiert die eigene Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse und äußert Verbesserungsvorschläge.

Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Reinigen und Pflegen von Räumen

Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 4.2)

Qualifizierungsziel:

Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.

Die Absolventin/der Absolvent verfügt:

-
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
-
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
-
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
-
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.

Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 500

Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)

Die Absolventin/der Absolvent:

-
reinigt und pflegt Räume unterschiedlichster Funktionsbereiche und deren Einrichtungsgegenstände in überschaubaren Arbeitsprozessen nach Vorgabe,
-
reflektiert die eigene Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse und äußert Verbesserungsvorschläge,
-
setzt Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und situationsgerecht ein und reinigt und pflegt diese,
-
entsorgt Abfälle nach betrieblichen Standards und den Regeln des Umweltschutzes,
-
berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften
-
berücksichtigt Wünsche der externen und internen Kunden bei der Reinigung und Pflege der Räume,
-
setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
-
dokumentiert Leistungen.

Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Reinigen und Pflegen von Textilien

Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 4.4)

Qualifizierungsziel:

Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.

Die Absolventin/der Absolvent verfügt:

-
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
-
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
-
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
-
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.

Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 500

Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)

Die Absolventin/der Absolvent:

-
übernimmt in überschaubaren Arbeitsprozessen die Reinigung, Pflege, Instandhaltung und Kennzeichnung von Textilien unter Berücksichtigung der Zielgruppe und der Standards,
-
reflektiert die eigene Arbeitsweise und äußert Verbesserungsvorschläge,
-
berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften und wendet diese zur Sicherung der Qualität der Güter und Dienstleistungen an,
-
setzt Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und situationsgerecht ein und reinigt und pflegt diese,
-
übernimmt den Hol- und Bringdienst von Gütern und Dienstleistungen,
-
berücksichtigt Wünsche der Kunden bei der Reinigung und Pflege insbesondere der persönlichen Wäsche und Kleidung,
-
setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
-
dokumentiert Dienstleistungen.

Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes

Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 4.3)

Qualifizierungsziel:

Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.

Die Absolventin/der Absolvent verfügt:

-
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
-
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
-
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
-
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.

Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 350

Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)

Die Absolventin/der Absolvent:

-
gestaltet Räume nach Vorgaben,
-
berücksichtigt Wünsche der externen und internen Kunden bei der Gestaltung der Räume
-
reflektiert die eigene Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse und äußert Verbesserungsvorschläge,
-
setzt Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und situationsgerecht ein und reinigt und pflegt diese,
-
berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften,
-
setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
-
dokumentiert Leistungen.

Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Vorratshaltung und Warenwirtschaft

Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 4.5)

Qualifizierungsziel:

Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.

Die Absolventin/der Absolvent verfügt:

-
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
-
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
-
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
-
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.

Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 350

Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)

Die Absolventin/der Absolvent:

-
lagert Waren ein und entnimmt Waren,
-
erfasst Warenbestände und dokumentiert diese
-
berücksichtigt betriebliche Vorgaben (Standards) und Vorschriften,
-
setzt qualitätssichernde und hygienische Maßnahmen um,
-
reinigt und pflegt Lagerräume,
-
dokumentiert Leistungen.

Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins
Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen

Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung vom 30. Juni 1999 (BGBl. I, S. 1495) (§ 4 Absatz 1 Nummer 5.3)

Qualifizierungsziel:

Die Absolventin/der Absolvent verfügt über Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.

Die Absolventin/der Absolvent verfügt:

-
über grundlegendes allgemeines Wissen und grundlegendes Fachwissen in einem Berufsfeld;
-
über grundlegende kognitive, methodische und praktische Fertigkeiten und entwickelt berufliche Handlungskompetenzen;
-
über Fähigkeiten, im Team zu arbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen, sowie fachsprachlich korrekt zu kommunizieren;
-
über die Fähigkeit, unter Anleitung verantwortungsbewusst zu lernen und zu arbeiten.

Zeitrichtwert der Vermittlung in Zeitstunden: 350

Vorhandene Lernergebnisse (learning outcomes)

Die Absolventin/der Absolvent:

-
passt das eigene Handeln an die jeweiligen Umstände an (Kundenwünsche, zeitliche Abläufe, Vorschriften etc.),
-
berücksichtigt Wünsche der Kunden bei der Reinigung und Pflege insbesondere der persönlichen Wäsche und Kleidung,
-
berücksichtigt Wünsche der externen und internen Kunden bei der Gestaltung der Räume
-
unterstützt Kunden bei ihren Alltagsverrichtungen,
-
erledigt individuelle Hol-, Bring- und Begleitdienste,
-
reflektiert die eigene Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse und äußert Verbesserungsvorschläge,
-
setzt qualitätssichernde Maßnahmen um,
-
dokumentiert Dienstleistungen.


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